Bafög - Vollstreckung trotz Stundung?
Hallo Zusammen,
ich habe während meines Studiums den Übergang zwischen dem Bachelor und Master nicht geschafft und musste somit den erhaltenen Betrag zurückzahlen.
Daraufhin habe ich einen Stundungsantrag gestellt und monatlich mit 50 Euro abgezahlt. Die Stundung hörte nach einem Jahr auf..
Irgendwann hatte ich einen Brief vom Vollstreckungsbeamten im Briefkasten (22.06.).
Daraufhin habe ich direkt einen formlosen Stundungsantrag gestellt (22.06.). Dieser wurde auch vom Bafögamt mit einer Bestätigungschreiben bestätigt (23.06.). Anschließend habe ich den offiziellen Stundungsantrag zugeschickt bekommen und ausgefüllt zurückgeschickt. Die beglaubigte Version ging am 16.07. wieder an das Bafögamt zurück.
Am 24.07. bekomme ich nochmals Post von der Zwangsvollstreckung mit Eintrag Schufa usw.
Daraufhin habe ich beim Bafögamt angerufen und nachgefragt. Die meinten: Das kann eigentlich nicht sein, weil der Stundungsantrag bereits vorliegt, somit hätte die Vollstreckung aufgehoben werden müssen.
Die endgültige Bestätigung des Stundungsantrags habe ich am 09.08. erhalten.
Nach einer Finanzierungsanfrage habe ich erfahren, das ich wirklich einen Schufaeintrag habe.
Meine Frage ist jetzt: Ist der formlose Stundungsantrag für einen Stop der Vollstreckung ausreichend? Oder Gilt erst die Bestätigung der Stundung als Stop der Vollstreckung?
Mich würde es freuen wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
Beste Grüße
1 Antwort
Ich verstehe es jetzt so, dass Dich eigentlich nur der Schufa-Eintrag stört.
Da ja der Zoll für das Bafög-Amt vollstreckt und sicher nicht an die Schufa meldet, kann die Schufa Deine Daten eigentlich nur aus dem Schuldnerverzeichnis übernommen haben.
Dann wäre m.E. der erste Schritt, hier im Schuldnerverzeichnis für eine Löschung zu sorgen. Das müsste vermutlich das Bafög-Amt veranlassen.
Einen besseren link hab ich grad nicht gefunden.
Du hast halt den Ablauf der Stundung verpasst. Das war sicher vor dem 22.6.
Ohne Mitwirken des Bundesverwaltungsamtes wirst Du den Eintrag nicht los.
Die deadline 24.7. verstehe ich übrigens überhaupt nicht. Die Stundung war vor dem 22.6. abgelaufen, damit war die Zahlung fällig. Es ist natürlich nicht gerade die feine englische Art, dann einfach eine Vollstreckung rauszuhauen, ohne den Gläubiger vorher anzuschreiben. Aber berechtigt dazu war das Amt vermutlich.
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Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis, der hätte doch niemals zu Stande kommen dürfen, weil ich vor der Deadline (24.07.) alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe.
Der formlose Stundungsantrag reicht doch schon aus?! Das Bundesverwaltungsamt ist der Meinung, dass die Bestätigung zu spät bei denen eingegangen ist. Aber dafür kann ich doch nichts, wenn die vom 16.07. bis 24.08. brauchen, den Antrag zu bestätigen.