Bafög - Vollstreckung trotz Stundung?

1 Antwort

Ich verstehe es jetzt so, dass Dich eigentlich nur der Schufa-Eintrag stört.

Da ja der Zoll für das Bafög-Amt vollstreckt und sicher nicht an die Schufa meldet, kann die Schufa Deine Daten eigentlich nur aus dem Schuldnerverzeichnis übernommen haben.

Dann wäre m.E. der erste Schritt, hier im Schuldnerverzeichnis für eine Löschung zu sorgen. Das müsste vermutlich das Bafög-Amt veranlassen.

Einen besseren link hab ich grad nicht gefunden.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.anwalt.de/rechtstipps/schufa-und-schuldnerverzeichnis-unterschied-eintrag-loeschen-und-mehr_157996.html&ved=2ahUKEwi3r4vd4KnoAhXC2KQKHbQkC6oQFjAAegQIBRAB&usg=AOvVaw1xwV2cuTno_IQud4rXu69i


Diggi2803 
Beitragsersteller
 20.03.2020, 20:34

Der Eintrag im Schuldnerverzeichnis, der hätte doch niemals zu Stande kommen dürfen, weil ich vor der Deadline (24.07.) alle erforderlichen Unterlagen eingereicht habe.

Der formlose Stundungsantrag reicht doch schon aus?! Das Bundesverwaltungsamt ist der Meinung, dass die Bestätigung zu spät bei denen eingegangen ist. Aber dafür kann ich doch nichts, wenn die vom 16.07. bis 24.08. brauchen, den Antrag zu bestätigen.

Andri123  20.03.2020, 20:47
@Diggi2803

Du hast halt den Ablauf der Stundung verpasst. Das war sicher vor dem 22.6.

Ohne Mitwirken des Bundesverwaltungsamtes wirst Du den Eintrag nicht los.

Die deadline 24.7. verstehe ich übrigens überhaupt nicht. Die Stundung war vor dem 22.6. abgelaufen, damit war die Zahlung fällig. Es ist natürlich nicht gerade die feine englische Art, dann einfach eine Vollstreckung rauszuhauen, ohne den Gläubiger vorher anzuschreiben. Aber berechtigt dazu war das Amt vermutlich.

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