Verpflegungspauschale im Außendienst?

3 Antworten

Warum? Weil die 681 € auf Deiner Lohnsteuerbescheinigung stehen? Dann musst Du sie natürlich gleichzeitig auch als Werbungskosten geltend machen.


Also ich habe es immer so gemacht....

Die Vom AG erstatteten Aufwendungen, Zeile 20 der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung, hatte ich durch die Anzahl der auswärtigen Arbeitstage/Wochen nachgewiesen, so dass hier quasi ein Plus/Minus Null entsteht.

Alle weiteren Auswärtstätigkeiten die nicht durch Zeile 20 abgedeckt waren, habe ich lt. Aufstellung belegt und wurden auch immer vom FA so berücksichtigt.

(bin nicht vom Fach, ich hoffe es war trotzdem verständlich) ;-)

529,-€ sind ja schon mal nicht durch 12 teilbar. Deine Eingaben sind nicht korrekt.


CMueller909 
Beitragsersteller
 02.02.2020, 16:13

Doch denn es wurde für manche Tage Frühstück abgezogen

Andri123  02.02.2020, 16:22
@CMueller909

Trotzdem wirst Du in den Zeiten 52, 55 und 57 der Anlage N falsche Eingaben gemacht haben.

Bestimmt gibt es doch auch ein Forum für Dein Programm?