Ich arbeite als Werkstudent, bekomme dort auch Nachtzuschläge, sind die steuerpflichtig?
Ich arbeite als Werkstudent in der Gastro und bekomme den Mindestlohn plus Nachtzuschläge von 25 % ab 20.00 Uhr. Die Nachtzuschläge sind meines Wissens nach steuerbefreit. Heißt das aber auch, dass sie nicht einfach auf den Bruttolohn aufgeschlagen werden dürfen? Mein Arbeitgeber macht Folgendes: In der Gehaltsabrechnung listet er Bruttolohn und die Nachtzuschläge gesondert aus, zieht davon den AN Anteil der Rentenversicherung ab und zieht dann noch einen Betrag ab, der gewährleisten soll, dass am Ende nicht mehr als 9 € netto als Lohn ausgezahlt wird. D.h. er rechnet 8,50 € x Stundenanzahl + Nachtzuschlag - RV-Beitrag AN - "sonst.Abzüge"= 9 €. Damit rechnet er doch aber den Nachtzuschlag als zu versteuerndes Einkommen mit ein, oder?
2 Antworten
EnnoWarMal hat schon mal Recht.
Aber ich möchte die Sache aus einem anderen Blickwinkel angehen.
1. Wieviel Stunden arbeitest Du pro Monat, also wo landen wir als Monatseinkommen?
2. bis zu 25 % Nachzuschlag sind steuerfrei, aber keine Vorschrift sagt, dass man Dir diese 25 % zahlen muss.
3. wenn man monatlich rechnet, beginnt der Lohnsteuerabzug erst bei 950,- Euro (11.400,- im Jahr), weil es ja neben dem Grundfreibetrag noch den Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale gibt.
Es bleibt also die von @EnnoWarMal gestellte Frage, "was sind sonstige Abzüge?"
Ich sehe keine Lohnsteuer
- Was sind "sonst.Abzüge"?
Lohnsteuer wird ja erst ab 8472 € Jahresgehalt fällig.
Okay. Aber warum muss dich das dann interessieren, ob er die Nachtzuschläge einbezieht?
Ich an deiner Stelle würde leiber die sonstigen Abzüge erforschen...
Also Werkstudenten sind AV-, SV- und Pflegeversicherungsbefreit. Lohnsteuer wird ja erst ab 8472 € Jahresgehalt fällig.
Mit "sonst. Abzügen" meint er keineAhnungwas. Abzüge, die er macht, um mich auf einen Nettolohn von 9 €/h zu bekommen...