Ich arbeite als Werkstudent, bekomme dort auch Nachtzuschläge, sind die steuerpflichtig?

2 Antworten

EnnoWarMal hat schon mal Recht.

Aber ich möchte die Sache aus einem anderen Blickwinkel angehen.

1. Wieviel Stunden arbeitest Du pro Monat, also wo landen wir als Monatseinkommen?

2. bis zu 25 % Nachzuschlag sind steuerfrei, aber keine Vorschrift sagt, dass man Dir diese 25 % zahlen muss.

3. wenn man monatlich rechnet, beginnt der Lohnsteuerabzug erst bei 950,- Euro (11.400,- im Jahr), weil es ja neben dem Grundfreibetrag noch den Arbeitnehmerfreibetrag und die Vorsorgepauschale gibt.

Es bleibt also die von @EnnoWarMal gestellte Frage, "was sind sonstige Abzüge?"

  1. Ich sehe keine Lohnsteuer

  2. Was sind "sonst.Abzüge"?

Schneewante 
Beitragsersteller
 01.12.2015, 13:49

Also Werkstudenten sind AV-, SV- und Pflegeversicherungsbefreit. Lohnsteuer wird ja erst ab 8472 € Jahresgehalt fällig.

Mit "sonst. Abzügen" meint er keineAhnungwas. Abzüge, die er macht, um mich auf einen Nettolohn von 9 €/h zu bekommen...

EnnoWarMal  01.12.2015, 15:40
@Schneewante

Lohnsteuer wird ja erst ab 8472 € Jahresgehalt fällig.

Okay. Aber warum muss dich das dann interessieren, ob er die Nachtzuschläge einbezieht?

Ich an deiner Stelle würde leiber die sonstigen Abzüge erforschen...