Überstunden bar ausbezahlt bekommen - legal ?
Ich habe laut Vertrag eine 40 Std. Woche, komme aber pro Woche immer auf 60Std. Den Lohn für die 20ÜStd. bekomme immer Ende der Woche bar auf die Hand.
Diese Stunden werden auch nicht auf der Lohnabrechnung genannt.
Ich würde gerne meinem Arbeitgeber vorschlagen, dass er mir die Überstunden ganz normal überweist und auf dem Lohnzettel angibt.
Ich wüsste nur gerne ob diese Barauszahlungen überhaupt legal sind. Und wenn nicht, mache ich mich strafbar wenn ich das Geld unversteuert annehme oder der Arbeitgeber?
Beschäftigt bin ich als Marktstandverkäufer.
Danke schonmal.
2 Antworten
Barauszahlungen sind natürlich gesetzeskonform. Zu beanstanden ist allerdings, dass diese Stunden und Zahlungen nicht auf Deinem Lohnzettel erscheinen. Ob diese Zahlungen unversteuert sind, oder ob der Arbeitgeber diese pauschal versteuert hat, kannst Du gar nicht überprüfen. Wenn Du Deine Arbeitsstelle los werden willst, dann erstatte Anzeige beim Zoll wegen Schwarzarbeit; dort wird man auch klären, ob sich Dein Arbeitgeber korrekt verhalten hat. Der Verdacht liegt natürlich nahe, dass er seine Buchführung etwas lax handhabt und dabei manche Einnahmen und Ausgaben nicht in den Büchern erscheinen.
Hallo,
bar oder Überweisung, ganz oder teilweise, das ist egal, also ist eine Barauszahlung oder eine Kombination mit einer Überweisung absolut zulässig.
Wegen der Versteuerung gibt es 2 Möglichkeiten:
- direkt bei Auszahlung durch Abzug vom Lohn => das macht der Arbeitgeber und führt die Steuer an das Finanzamt ab. Wesentlich dabei ist, dass der komplette Lohn (Überweisung und bar) auf dem Lohnzettel steht. Das korrekt abzuwickeln ist Angelegenheit deines Chefs.
- wenn die Barzahlung in keinem deiner Lohnzettel zu finden ist, dann musst du (um ein steuerlich reines Gewissen zu haben) diese Beträge beim jährlichen Steuerausgleich angeben. Das kann natürlich dann Konsequenzen für deinen Chef bedeuten.
Die steuerliche Betrachtung ist aber nur ein Teilaspekt und "nur Steuerbeschiss". So wie es geschildert ist führt dein Chef für diesen Barteil sicher auch keine Sozialabgaben ab, also keine Krankenversicherung, keinen Rentenbeitrag usw. Dazu ist er verpflichtet ($ 28e Sozialgesetzbuch IV) und es ist grundsätzlich eine Straftat (§ 266a Strafgesetzbuch).
Gruss
Walter
Soso. Steuerbeschiss ist also keine straftat