Verpflegungsmehraufwand bei Studeten
Student wohnt in Stadt A, seine Uni ist in Stadt B.
Wenn er regelmäßig von A nach B fährt, um Vorlesungen zu besuchen und nach mehr als 8 Stunden erst wieder nach Hause kommt, kann er dann den Verpflegungsmehraufwand von 6 Euro pro Tag als Werbekosten in der Steuererklärung ansetzen (Studium nach Ausbildung) ?
Wenn Student anstatt nach zur Vorlesung in B nun zur Klausurvorbereitung in die Bibliothek in A für länger als 8 Stunden geht, kann er dann dafür die 6 Euro Werbekosten ansetzen?
3 Antworten
Originelle Idee, aber kehrt nicht auch jeder Arbeitnehmer erst nach mehr als 8 Stunden wieder nach Hause zurück? Wo soll denn da der Mehraufwand sein? Das ist der erste Haken.
Sodann schwebt derzeit beim BFH noch ein Verfahren in dem entschieden werden soll, ob solche Ausgaben überhaupt vorweggenommene Werbungskosten sein können:
http://www.steuerzahler.de/Erststudium/43876c676/index.html
Mit der Abweisung entsprechender Angaben durch das FA ist demnach zu rechnen. Man muß Einspruch einlegen und hoffen, dass der BFH im gewünschten Sinne entscheidet.
Sodann schwebt derzeit beim BFH noch ein Verfahren in dem entschieden werden soll, ob solche Ausgaben überhaupt vorweggenommene Werbungskosten sein können:
Naja, hier wohl nicht, der Fragesteller schreibt ja
(Studium nach Ausbildung)
Abgesehen davon, dass Du mit Reisekostenbeträgen arbeitest, die vor dem 01. 01. 2014 galten, sieh Dir mal diese sehr komplette Darstellung an, wie die Arbeitsorte von der Finanzverwaltung festgelegt/angenommen werden.
Die Fahrten zur Uni sind Fahrten zur Arbeitsstelle (30 ct. Pro Entfernungskilometer). Somit gibt es auch keine Reisekostenpauschale dafür.
Der Besuch der Bibliothek am Wohnort keine Dienstreise, sondern ein Spaziergang.
Insbesondere bei gegensätzlichen Standpunkten/Urteilen, sollte man die Urteile auch ganz lesen udn nciht nur die Teile, die man selbst gebrauchen kann.
Im entschiedenen Fall ging es um einen Soldaten, der ein Studium machte. Bei den Z-Soldaten ist es nach meiner Kenntnis so, dass die eben ihre Dienstbezüge weiter bekommen, um sich eine Zivilausbildung zu ermöglichen. So ist es eben ein anderes Verhältnis, als bei einem "normalen Studenten."
Folgefrage:
wenn es um die Steuererklärung 2011 geht: ist es dann
a) die Entfernungspauschale oder
b) die Dienstreisepauschale,
die für den Studenten und die Fahrten zur Uni/Bibliothek gelten?
Da ist nämlich ein feiner Unterschied: Student hat Semesterticket.
Bei a) kann er trotzdem pro km Entfernung 30 Cent ansetzen.
Bei b) kann er nur die Kosten für das Semesterticket ansetzen.
Falls b) halte ich fest: - kein Verpflegungsmehraufwand ansetzbar für Aufenthalt an Uni - Verpflegungsmehraufwand für Aufenthalt an Bibliothek strittig (?)
Hier z.B. http://www.finanzfrage.net/frage/fahrtkosten-studenten-bei-der-steuer-2013--2014 wird gesagt, dass man 30 Cent pro gefahrenem km (nicht pro km Entfernung) als Student ansetzen kann oder eben nur ein Semesterticket.
Hallo wfwbinder, danke für Deine kompetente Beratung. Es gibt zu dem Thema "Entfernungspauschale" leider sehr oft gegensätzliche Meinungen: Hier z.B. http://www.finanzfrage.net/frage/fahrtkosten-studenten-bei-der-steuer-2013--2014 wird gesagt, dass man 30 Cent pro gefahrenem km als Student ansetzen kann oder eben nur ein Semesterticket.