Kann ich für ein freiwilliges Praktikum im Inland und ein Auslandssemester die Pauschale für Verpflegungsmehraufwand in der Steuererklärung ansetzen?
Hallo, ich habe eine steuerliche Frage zur Absetzbarkeit der Kosten von einem freiwilligen Praktikum und einem Auslandssemester, das ich während meines Zweitstudiums gemacht habe. Ich habe in Deutschland studiert und in der Zeit als Student in einer anderen Stadt ein dreimonatiges Praktikum gemacht und bin dafür dorthin gezogen. Kann ich für die Zeit des Praktikums (bzw. für maximal 90 Tage) eine Pauschale für Verpflegungsmehraufwand von 24 € pro Tag ansetzen? Kann ich die Miete in irgendeiner Form absetzen? Wie verhält es sich mit der Umzugspauschale? Kann ich diese zwei Mal ansetzen, für den Umzug zum Ort des Praktikums als auch zurück zum Studienort? Vielleicht relevant: Ich hatte einen Hauptmietervertrag am Universitätsstandort und einen befristeten Untermietervertrag am Praktikumsort. Zum Auslandssemester: Kann ich für diese Zeit eine Verpflegungspauschale pro Tag ansetzen, jedoch für maximal 90 Tage? Wie sieht es mit der Miete im Ausland aus? Ich hatte während dieser Zeit einen Hauptmietervertrag in Deutschland und einen Mietvertrag im Ausland. Kann ich auch hier die Umzugspauschale zwei Mal ansetzen? Vielen Dank!
1 Antwort
Hallo,
hier findest du Wissenswertes zum Zweitstudium und den Möglichkeiten zur Absetzbarkeit der Kosten:
http://www.finanztip.de/zweitstudium/