Antwort
Folgefrage:
wenn es um die Steuererklärung 2011 geht: ist es dann
a) die Entfernungspauschale oder
b) die Dienstreisepauschale,
die für den Studenten und die Fahrten zur Uni/Bibliothek gelten?
Da ist nämlich ein feiner Unterschied: Student hat Semesterticket.
Bei a) kann er trotzdem pro km Entfernung 30 Cent ansetzen.
Bei b) kann er nur die Kosten für das Semesterticket ansetzen.
Falls b) halte ich fest: - kein Verpflegungsmehraufwand ansetzbar für Aufenthalt an Uni - Verpflegungsmehraufwand für Aufenthalt an Bibliothek strittig (?)