Hier http://www.vlh.de/arbeiten-pendeln/ausbildung-studium/ab-2014-koennen-studenten-weniger-fahrtkosten-absetzen.html

steht zumindest mal drin, dass die Dienstreisepauschale bzgl. Reisekosten für die Jahre 2012 und 2013 gilt. Ab 2014 dann die Pendlerpauschale.

Da steht allerdings nur: "Jedes Mal also, wenn sie zu ihrer Bildungseinrichtung gefahren sind, können sie sowohl den Hin- als auch den Rückweg mit 30 Cent berechnen."

Was der Artikel aber meiner Meinung nach falsch für 2012/2013 darstellt ist, dass er nicht aufzeigt, dass Semestertickets (statt 30Ct/km) angegeben werden MÜSSEN, wenn vorhanden.

Aber eigentlich auch schon krass. Jemand der quasi mit dem Auto fährt statt mit ÖPNV, wird dafür noch besonders belohnt.

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Folgefrage:

wenn es um die Steuererklärung 2011 geht: ist es dann

a) die Entfernungspauschale oder

b) die Dienstreisepauschale,

die für den Studenten und die Fahrten zur Uni/Bibliothek gelten?

Da ist nämlich ein feiner Unterschied: Student hat Semesterticket.

Bei a) kann er trotzdem pro km Entfernung 30 Cent ansetzen.

Bei b) kann er nur die Kosten für das Semesterticket ansetzen.

Falls b) halte ich fest: - kein Verpflegungsmehraufwand ansetzbar für Aufenthalt an Uni - Verpflegungsmehraufwand für Aufenthalt an Bibliothek strittig (?)

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Payback ist ziemlich lohnenswert. Wird in sehr vielen Geschäften akzeptiert.

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