Der Kauf eigener Aktien ist in § 71 AktG geregelt.
Der Kauf von Derivaten ist eher Finanzanlage/Spekulation.
Der Kauf eigener Aktien ist in § 71 AktG geregelt.
Der Kauf von Derivaten ist eher Finanzanlage/Spekulation.
nur was über den Übungsleiterfreibetrag hinaus geht kommt zum steuerpflichtigen Einkommen. zu den Zahlen hat wfwbinder alles geschrieben.
da passiert gar nichts,
probieren geht über studieren.
Die Unternehmereigenschaft, die die Befreiung von deer Sozialvers.pflicht bringt ist an "Gesellschafter" + Geschäftsführer gebunden.Lagerist führt nur den Gabelstapler.
ich schließe mich an, damit wfwbinder die HA bekommen kann.
die umsatzsteuervorauszahlung für das 4. Quartal kann man ja frühestens Anfang Januar bezahlen, weil die Höhe erst nach Ablauf des Jahres feststeht, daher Abzug im Januar.
Wenn der Vorstand es nicht zu unregelmäßigkeiten kommen lässt, ist es nicht angreifbar.
Ein Arbeitszimmer ist ja mangels Abgeschlossenheit nicht möglich.
Die Fahrten zu Präsenzveranstaltungen sind abzugsfähig, natürlich auch die anderen studienkosten
Das ist nicht versicherbar.
Entscheidend ist nur weniger als 20 Stunden die Woche arbeiten und der Studentenstatus. Damit du in die studentischen krankenversicherungstarife kommst.
Sobald Du über 450,- Verdienst musst du eigene Beiträge zahlen. Vermutlich macht Dein Papa für Dich schon in der PKV wegen der Kapitaleinkünfte.
Macht den Vorschlag und bezahlt. Selbst wenn ihr verklagt werdet habt ihr gute Chancen. Nur bei nicht Zahlung gibt es Probleme.
Ich kann die Antwort von wfwbinder nur bestätigen, die Rechtslage ist noch wie vorgestern.
Wichtig ist, dass die Zahlung nachgewiesen wird.
Änderung nur möglich, wenn nch nicht rechtskräftig. Man muss aber auch erstmal prüfen, ob es sich lohnt. Schließlich müssen die Kosten höher sein, als die Einnahmen.
Differenzbesteuerung ist nur anwendbar, wenn der Verkäufer Privatperson, oder Kleinunternehmer ist.
Es wird nicht voll abgezogen. Aber für die kurze Zeit kann er sich doch freistellen lassen. Außerdem kann er ja den Zeitraum frei wählen.
Wenn es die zweite Ausbildung ist, dann sind es Werbungskosten, ist es die erste Ausbildung, sind wir bei Sonderausgaben
Du darfst andere Tätigkeiten aufnehmen, aber die geförderte Tätigkeit nicht aufgeben.
Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist man mit seinem gesamten Einkommen hier steuerpflichtig.
Aber Einkünfte können durch DBA, oder §49 EStG freigestellt sein.
Dann unterliegen die aber dem Progressionsvorbehalt.