nur was über den Übungsleiterfreibetrag hinaus geht kommt zum steuerpflichtigen Einkommen. zu den Zahlen hat wfwbinder alles geschrieben.
Wenn man in Deutschland einen Wohnsitz hat, ist man mit seinem gesamten Einkommen hier steuerpflichtig.
Aber Einkünfte können durch DBA, oder §49 EStG freigestellt sein.
Dann unterliegen die aber dem Progressionsvorbehalt.
Bonitätsbescheinigung in der Art höre ich zum ersten Mal. Außerdem wird seine Bank nur Bescheinigen können, dass er sein Konto ordnungsgemäß geführt hat.
Wenn er beim Vermieter für Dich bürgen soll, wäre die Eigenschufa üblicher.
Ich habe mir mal die Kommentare zur Antwort von EnnoBecker angesehen.
Kann es sein, dass Du einen Zuschuss vom AG für die Fahrten zw. Wohng. Und Arbeitsplatz bekommst? 1.431,- die Differenz zw. Entfernungspauschale und den 972,- Fahrten zw. Wohng. Und Arbeitsstätte.
Nur mal als Idee wo die Summe geblieben ist.
Es geht anscheinend nicht um konkrete scheidungsfolgen, wobei die Immobilien im Bereich des Zugewinnausgleichs übertragen werden soll, sondern um eine mögliche Absicherung für den Fall der Fälle.
Da muss man natürlich dann auch bedenkend, dass ein Insolvenzverwalter alle Schenkungen der letzten Jahre überprüfen dürfte
Es gibt nur bei Bargeld grenzen. Wenn du die 300.000,- in bar auf das Konto einzahlen würdest, könnte die Frage nach der Herkunft auftauchen.
Da sind nur Beträge unter 10.000,- nicht erläuterungsbedürftig.
Per Überweisung kein Problem.
Bis 20 % nach unten ist schwer nachweisbar. Aber bei Geschäften in der Familie wird genau geprüft. Ist hier aber eigentlich egal.
Es kümmert sich keiner darum. Du kannst auch nebenher mit Gebrauchtwagen handeln. Nur die Gewerbeanmeldung muss erweitert werden.
Es sieht nach viel Arbeit aus.
Formulare Ergänzen.
Besser vielleicht alles auf den Mieter abwälzen und wieder darauf bestehen, dass die Konten einrichten und abtreten.
Was macht ihr auf dem bebauten Grundstück?
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in dem Gebäude wohnen?
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Einen Betrieb unterhalten?
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Das Grundstück mit Gebäude untervermieten?
DEr Sachverhalt ist leider unklar.