Vermieterin zieht weg, trotz Wohnrecht, was passiert mit der Wohnung?

7 Antworten

Da geht einiges nicht zusammen. Entweder sie hat ein Wohnrecht oder sie ist Eigentümerin, beides gleichzeitig geht nicht. Wenn man ein Haus gekauft hat, hat man doch keine Vermieterin mehr? Für ein Wohnrecht muss man keine Miete zahlen - warum sollte sie das also tun wollen? Und normalerweise ist im Notarvertrag geregelt, was passiert, wenn der Wohnrechtsinhaber das Wohnrecht nicht ausübt.

Dein Posrtng liest sich, als würdest Du den Vertrag, den Du unterschrieben hast, gar nicht kennen oder gar nicht verstehen? Wenn Du den vollständigen (!) Wortlaut (!) des §, in dem das Wohnrecht geregelt ist, hier reinschreibst, kann man vielleicht mehr sagen.

Stellt sich die Frage was eingetragen ist?

Wohnrecht oder Niesbrauch.

Wohnrecht kann nur persönlich wahrgenommen werden. Erlischt sobald man sich ummeldet. Aber sie kann auszeihen und die Wohnung als Hauptwohnsitz behalten und die neue als Nebenwohnsitz definieren.

Bei Niesbrauch da kann man auch vermieten.

Wie sollen wir denn wissen, wie das Wohnrecht ausgestattet ist? Du bist doch Eigentümer und hast alle Unterlagen vorliegen. Also mach was draus und lies die Unterlagen durch.

Wenn ich das richtig verstehe, hat dieses Haus mehrere Wohnungen und die Dame hat auf einen Wohnung Wohnrecht, nicht aber aufs ganze Haus.

Sofern das ein eingetragenes Wohnrecht ist, bleibt das bestehen.

Sie kann die Wohnung vermieten, muß aber nicht.

Du könntest versuchen ihr das Wohnrecht abkaufen (Kaltmiete mal zu erwartender Lebensspanne und dann verhandeln)

Den Zugang zum Heizraum muss sie dir aber gewähren. Aber auch hier lässt sich ggf eine Tür von einem anderen Raum aus einbauen, der nicht zu ihrer Wohnung gehört, wenn dir das Haus jetzt gehört.


Andri123  26.10.2024, 17:37

Ein Wohnrechtsinhaber hat üblicherweise nicht das Recht, die Wohnung zu vermieten oder die Mieteinnahmen zu beanspruchen. Anders bei Niesbrauch.

Ich denke auch, dass eine Ablösung des Wohnrechts das Beste wäre. Dadurch ändert sich ja auch der Beleihungswert gegenüber der Bank, falls dadurch eine Krediterhöhung nötig wird.

Ablösung bedeutet, dass Du der Wohnrechtsinhaberin Geld bezahlst dafür, dass sie notariell auf das Wohnrecht verzichtet.

Vermutlich hat sie sich das Zusammenleben mit fremden Menschen in "ihrem" Haus vor 3 Monaten anders vorgestellt, so erkläre ich mir das. Ansonsten hätte sie das Haus mit Niessbrauchsrecht oder ganz unbelastet verkaufen sollen.