Vermieterin zieht weg, trotz Wohnrecht, was passiert mit der Wohnung?
Hallo, wir haben vor 3 Monaten ein Haus gekauft. Eine Vermieterin hat leben langes Wohnrecht. Die Dame meinte das sie umzieht allerdings weiß ich nicht was mit der Wohnung unten passiert. Sie meinte das es immernoch ihr Eigentum bleibt und Miete möchte Sie nicht zahlen. In der Wohnung unten ist auch der Heizraum und die Schlüssel dafür möchte sie nicht hergeben.
Hat jemand eine Idee ob ich die Wohnung unten Vermieten darf? Wie erfolgt es mit der Miete? Erlischt das Wohnrecht, wenn sie umzieht? Lohnt es sich mit einem Anwalt vorzugehen?
vielen Dank im voraus für die Hilfe :-)
7 Antworten
Da geht einiges nicht zusammen. Entweder sie hat ein Wohnrecht oder sie ist Eigentümerin, beides gleichzeitig geht nicht. Wenn man ein Haus gekauft hat, hat man doch keine Vermieterin mehr? Für ein Wohnrecht muss man keine Miete zahlen - warum sollte sie das also tun wollen? Und normalerweise ist im Notarvertrag geregelt, was passiert, wenn der Wohnrechtsinhaber das Wohnrecht nicht ausübt.
Dein Posrtng liest sich, als würdest Du den Vertrag, den Du unterschrieben hast, gar nicht kennen oder gar nicht verstehen? Wenn Du den vollständigen (!) Wortlaut (!) des §, in dem das Wohnrecht geregelt ist, hier reinschreibst, kann man vielleicht mehr sagen.
Stellt sich die Frage was eingetragen ist?
Wohnrecht oder Niesbrauch.
Wohnrecht kann nur persönlich wahrgenommen werden. Erlischt sobald man sich ummeldet. Aber sie kann auszeihen und die Wohnung als Hauptwohnsitz behalten und die neue als Nebenwohnsitz definieren.
Bei Niesbrauch da kann man auch vermieten.
Wie sollen wir denn wissen, wie das Wohnrecht ausgestattet ist? Du bist doch Eigentümer und hast alle Unterlagen vorliegen. Also mach was draus und lies die Unterlagen durch.
Wenn ich das richtig verstehe, hat dieses Haus mehrere Wohnungen und die Dame hat auf einen Wohnung Wohnrecht, nicht aber aufs ganze Haus.
Sofern das ein eingetragenes Wohnrecht ist, bleibt das bestehen.
Sie kann die Wohnung vermieten, muß aber nicht.
Du könntest versuchen ihr das Wohnrecht abkaufen (Kaltmiete mal zu erwartender Lebensspanne und dann verhandeln)
Den Zugang zum Heizraum muss sie dir aber gewähren. Aber auch hier lässt sich ggf eine Tür von einem anderen Raum aus einbauen, der nicht zu ihrer Wohnung gehört, wenn dir das Haus jetzt gehört.
Ein Wohnrechtsinhaber hat üblicherweise nicht das Recht, die Wohnung zu vermieten oder die Mieteinnahmen zu beanspruchen. Anders bei Niesbrauch.
Ich denke auch, dass eine Ablösung des Wohnrechts das Beste wäre. Dadurch ändert sich ja auch der Beleihungswert gegenüber der Bank, falls dadurch eine Krediterhöhung nötig wird.
Ablösung bedeutet, dass Du der Wohnrechtsinhaberin Geld bezahlst dafür, dass sie notariell auf das Wohnrecht verzichtet.
Vermutlich hat sie sich das Zusammenleben mit fremden Menschen in "ihrem" Haus vor 3 Monaten anders vorgestellt, so erkläre ich mir das. Ansonsten hätte sie das Haus mit Niessbrauchsrecht oder ganz unbelastet verkaufen sollen.