Eingetragenes Wohnrecht von Eltern, was ist Auszug oder Umzug ins Pflegeheim?

1 Antwort

Es ist ja jedenfalls gut, dass hier eine Klausel eingebaut wurde.

Im Fall einer dauerhaften Heimaufnahme ( voraussichtlich länger als 6 Monate) wäre die Mutter zur Zustimmung zur Löschung des Wohnungsrechtes verpflichtet, entgeltlos. Es bestünde dann keine Pflicht zur Auszahlung des Kapitalwertes. Hier wäre einzig zu beachten, falls die Mutter das Haus verschenkt hat, ob seitdem bereits 10 Jahre vergangen sind. Dann wäre die Schenkung hinfällig und rückgängig zu machen.

Im Falle eines Umzuges zu einem neuen Partner bliebe das Wohnungsrecht bestehen. Denn die Mutter könnte das Wohnungsrecht ja jederzeit wahrnehmen, wenn sie wollte.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.iww.de/ee/archiv/wohnungsrecht-kein-erloeschen-des-wohnungsrechts-bei-subjektivem-ausuebungshindernis-f8850&ved=2ahUKEwi5uOjp3u3pAhWFepoKHVQ5Ck0QFjABegQICxAG&usg=AOvVaw3CVdgd7iMYZP8zYlD-6kOw