Eingetragenes Wohnrecht von Eltern, was ist Auszug oder Umzug ins Pflegeheim?
Guten Abend,
ich brauche mal ein paar Sachverständige für folgenden Text:
Die Berechtigten sind geboren am....... Das Wohnungsrecht erlischt auch dinglich, wenn es voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausgeübt werden kann; die Berechtigten (inzwischen ist leider einer schon verstorben) sind dann zur Bewilligung der Löschung verpflichtet.
bewilligt und beantragt
die Eintragung des bestellten Wohnungsrechts zu Gunsten des Übergebers und des Erschienenen zu 4. - diesen als Gesamtberechtigten gemäß §428 BGB zustehend- als Auszug in das Grundbuch mit der Maßgabe, dass zur Löschung der Nachweis des Todes der Berechtigten genügen soll.
Ich verstehe nicht, wie auf dieser Grundlage gehandelt werden kann, wenn:
1.Meine Mutter ausziehen würde (neuer Partner) oder
- in ein Pflegeheim käme.
Müsste dann der Jahresbetrag der Nettomiete von 6.000 € ans Sozialamt (oder sonstwohin) gezahlt werden? Theoretisch könnte man die Wohnung ja wieder vermieten.
Freue mich über fachkundige Infos, ist nicht mein Kompetenzbereich :-)
1 Antwort
Es ist ja jedenfalls gut, dass hier eine Klausel eingebaut wurde.
Im Fall einer dauerhaften Heimaufnahme ( voraussichtlich länger als 6 Monate) wäre die Mutter zur Zustimmung zur Löschung des Wohnungsrechtes verpflichtet, entgeltlos. Es bestünde dann keine Pflicht zur Auszahlung des Kapitalwertes. Hier wäre einzig zu beachten, falls die Mutter das Haus verschenkt hat, ob seitdem bereits 10 Jahre vergangen sind. Dann wäre die Schenkung hinfällig und rückgängig zu machen.
Im Falle eines Umzuges zu einem neuen Partner bliebe das Wohnungsrecht bestehen. Denn die Mutter könnte das Wohnungsrecht ja jederzeit wahrnehmen, wenn sie wollte.