Vermieter verkauft uns die Küche beim Einzug will Sie aber wieder zurück?
Mein Vermieter verkaufte uns beim Einzug die Einbau Küche in der Wohnung, bei Auszug MUSS ich die Küche aber für einen vom Vermieter vorgeschrieben Preis an den Nachmieter weiter verkaufen und darf die Küche auch nicht ausbauen. Das hat er mich unterschreiben lassen. Er hat einen Abschreibungssatz festgelegt (52 Euro im Monat) an den ich mich halten MUSS wenn ich wieder auszieh. Was bedeutet dass ich nicht berechtigt wäre, dass Geld zu verlangen das ich gezahlt habe, sondern eben ausschließlich den Betrag den er aufgrund seiner Kalkulation vorschreibt. Ich hab doch die Küche abgelöst. Damit gehört sie ja mir. Wieso darf ich nich frei entscheiden was ich für preislich für richtig empfinde?
5 Antworten
Dir ist klar was das Konstrukt soll? Lässt der Vermieter die Küche in der Wohnung und vermietet sie mit, muss er für alle Schäden und Defekte aufkommen. Verkauft er die Küche an den Mieter quasi als Ablöse, geht sie in das Eigentum des Mieters über. Zieht der nach kurzer Zeit aus, kann er sie mitnehmen oder muss sie entsorgen, da er die Wohnung leer übergeben muss. Für den Nachmieter ist dann wieder keine Küche vorhanden und die Wohnung so schlecht vermietbar.
Dieses Konstrukt mit Abschreibung und Rückkaufpreis soll bewirken, das die Küche bei Auszug drin bleibt und das der Mieter für Defekte und Schäden aufkommen soll.
Ob das vor Gericht stand hält ist fraglich, allerdings auch eine Lösung für eine preiswerte Küche überhaupt und ein Hebel, damit die Mieter sorgsam mit der Küche umgehen und nix kaputt machen um dann an eine neue Ausstattung zu kommen.
Die Abschreibung ist quasi die Küchenbenutzungs-Gebühr.
Ich vermisse an dem Sachverhalt wesentliche Details:
Stand die Vereinbarung so im Mietvertrag oder, wurde ein separater Vertrag geschlossen?
Hat der Vermieter eine Wohnung, mehrere oder gar ein ganzes Haus? Handhabt er das überall so?
Für sogenannte Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten andere Bestimmungen als für den Individualvertrag. Aber dann muss die Verwendung in einer Mehrzahl von Fällen erfolgen.
Nimm Dir einen Rechtsanwalt, denn dieser Zusatzvertrag über den Kauf einer gebrauchten Einbauküche mit der Vorgabe nur während der Mietdauer die Eigentumsrechte zu besitzen, dürfte juristisch nicht haltbar sein, da Du die Küche selbst während der Mietdauer nicht ausbauen und verwerten darfst.
Diesen Kommentar hättest Du Dir sparen können. Manche Vermieter verstehen nur die klaren Ansagen eines Anwalts. Dass der Fagesteller dieses Problem nicht mehr alleine lösen kann erkennt man schon daran, dass er so etwas überhaupt unterschrieben hat. Ein Mieterverein ist nur bedingt der richtige Ansprechpartner, denn es geht ja nicht um eine Mietsache - er ist ja Eigentümer der Einbauküche.
Vertrag ist Vertrag. Du bist volljährig und hast unterschrieben. Nachkarten ist sinnlos.
624 Euro im Jahr ist für eine ordentliche Küche auch nicht die Welt. Zudem ist der Aus- und Einbau einer Küche beim Umzug meist kaum wirtschaftlich.
Warum hast Du den Vertrag dann unterschrieben.
Eigentlich habt Ihr eine Art Nutzungsvertrag vereinbart. Du hast als Nutzungsentgelt für die Küche 52,- Euro pro Monat gezahlt, allerdings im Voraus.
624,- Euro im Jahr, für eine Küche, da kommt es drauf an, was die mal gekostet hat.
Rechtsanwalt für sowas??! Bist Arbeitsbeschaffer für verarmte Winkeladvokaten?