Ein Basketballkorb an der Garage und Ballfanggitter auf dem Garagendach nicht vom Vermieter genehmigt?
Teile wurden ohne Genehmigung installiert und sollen wegen Fassadenrenovierung entfernt werden und auch nicht mehr aufgebaut werden. Darf ich als Vermieter Basketball spielen und Bolzen auf der Einfahrt, direkt am Haus, verbieten?
3 Antworten
Nein, Sie können das Spielen natürlich nicht verbieten! Und auch gegen Kinderlärm kommen Sie nicht an ...
Den Basketballkorb eventuell schon. Sagen Sie dem Mieter freundlich, er soll sich für eine freistehende Montage an einem Stahlträger entscheiden.
Dann kommen Sie nicht ganz so kinderfeindlich rüber, denn das sind sie, und ihre Garage bleibt unversehrt.
Danke!
Es geht ja nicht nur um den Lärm. Da steigt man aufs Garagendach, um fehlgeschlagene Bälle runter zuholen, da hat ausser einem Handwerker niemand was zu suchen. Wenn etwas kaputt geht, dann war's keiner. Ich habe das GARAGENDACH doch nicht als Spielplatz frei gegeben. Zudem..... 50 m weiter gibt es einen tollen Spiel.- und Bolzplatz... Ich bin nicht Kinderfeindlich, ich will nur mein Eigentum schützen! Der Hof bzw. Garten ist zum Bolzen zu klein, weshalb die Bälle auch auf Hauswand, Wintergarten und die Flachdächer treffen! Die Mieter kennen ihre Rechte sehr gut. Wie schaut's mit den Pflichten aus!
Wie ich gestern erfahren habe, ist der Basketballkorb nicht angeschraubt, sondern aufgehängt. Weis aber nicht wie. Auch das Ballfanggitter sei nur aufgestellt.
Eine Hausordnung gibt es nicht, welche das Ballspielen verbietet. Aber Ball spielen ist etwas anderes als bolzen oder Basketball werfen. Wenn ich die Ballabdrücke auf den Scheiben des kleinen Wintergartens sehe, ist das nicht nur Ball spielen....
Bin ich kleinlich? Mein Haus steht unter Denkmalschutz und ist von mir mit großer Sorgfalt zu pflegen und aufrecht zu halten. Laut untere Denkmalbehörde!
Meine Mieter kennen ihre Rechte sehr gut, mit den Pflichten sieht es anders aus.
Die Montage eines Basketballkorbes an der Garage (oder Außenwand) muss der Vermieter nicht dulden. Da gibt es keinen Zweifel.
Was steht in der Hausordnung zum (Ball)Spielen auf dem Grundstück? Das ist noch das große Geheimnis der Fragestellung!
Entschuldigung, aber an einer Aussenfassade hat ein Mieter gar nichts ohne Genehmigung zu installieren, und ein Garagendach ist zum Fussballspielen nicht ausgelegt. Wenn das Ding einbricht heisst es später dann noch "ja, aber sie wussten doch davon" und dann hat der Vermieter wieder den schwarzen Peter. Es gibt Spielplätze, Bolzplätze etc. Es hat keiner was dagegen, wenn die vorliegende Infrastruktur sachgemäß benutzt wird, aber auch der böse Vermieter muss sich nicht ALLES gefallen lassen. Den Mietern steht es ja jederzeit frei, sich eine eigene Immobilie zu kaufen, dann können sie treiben, was sie wollen. Es gilt immer noch das Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme. Und by the way, hätte ich so rumgebrüllt wie manche Kinder heute, hätte ich eine Watschn kassiert.