Verlustvortrag aus dem Studium nur im ersten Arbeitsjahr nutzbar?
Hallo liebe Community,
Ich habe von 2010 bis 2017 studiert (Erststudium), und im September 2017 meine erste Arbeitsstelle angetreten. Bei meiner ersten Steuererklärung für 2017 werde ich praktisch alle meine gezahlten Steuern für 2017 zurückbekommen.
Nun meine Frage: In der Annahme, dass man das Erststudium womöglich bald als Werbungskosten geltend machen kann, lohnt sich für mich noch eine Abgabe von Verlustvorträgen für die Jahre 2011 bis 2016 (Studium, hatte keinen Nebenjob)? Die Verlustvorträge aus der Studienzeit würden mir für die Steuererklärung 2017 nichts helfen, da ich in dem Jahr sowieso alles zurückbekomme. Werden dann die Verlustvorträge automatisch erst 2018 geltend gemacht?
Macht es also Sinn, noch Verlustvorträge für die Jahre 2011 bis 2016 zu stellen, oder verpufft deren Effekt sowieso?
Vielen Dank für die Hilfe!
2 Antworten
Werden dann die Verlustvorträge automatisch erst 2018 geltend gemacht?
Du hast die Hinterhältigkeit der Regelung direkt erkannt.
Der in den Vorjahren festgestellte vortragsfähige Verlust wird vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen. Groß gesagt also vom Bruttolohn minus Werbungskosten.
Erst danach kommen die weiteren steuermindernden Abzüge wie z.B. Versicherungen.
Das bedeutet, dass der Verlust in Höhe des GdE verpufft, wenn sowieso keine Steuern zu zahlen gewesen wären.
Der Rest wird natürlich ins Folgejahr vorgetragen.
Was bedeutet dies? Im Jahr des Berufseinstiegs sollten nach Möglichkeit Anschaffungen, die als Werbungskosten abgezogen werden können, vorgezogen werden.
Wenn deine Verluste nicht höher sind, als deine Einkünfte 2017 verpufft deren Effekt sowieso.