Kann ich als freiberufliche Studentin einen Verlustvortrag geltend machen?

2 Antworten

Du musst für jedes Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung oder Verlustfeststellungserklärung machen. Du kannst nicht die gesamten Studienkosten (auch nicht die Verluste aus einer Selbständigentätigkeit) in einer einzigen Erklärung bescheiden lassen. Die festgestellten Verluste werden vorgetragen und mit den ersten verfügbaren positiven Einkünften sofort verrechnet. Du kannst Dir das Verrechnungsjahr also nicht frei aussuchen, aber dieses Jahr vorherplanen.

Doof ist es z. B. nach dem Studium ab September einen Job anzunehmen, weil dann der Verlustvortrag möglicherweise komplett in dem Jahr aufgezehrt wird. Besser also: Arbeitsbeginn am Jahresanfang.


Gaenseliesel  28.12.2017, 18:33
Wo gehören die Studienkosten hin?

welche Kosten Du abziehen kannst und wo Du sie eintragen musst.



Same1290 
Beitragsersteller
 28.12.2017, 15:51

Hey vielen Dank für deine Antwort! Ich hab mich vllt etwas blöd ausgedrückt sry:) Dass ich für jedes Jahr eine separate machen muss weiß ich. Ich weiß nicht wie ich meine Frage richtig formulieren soll : Also, ich war vorher drei Jahre ganz normal AN ( habe in dieser Zeit auch jedes Jahr eine Steuererklärung abgegeben) dann habe ich 2016 mit dem Studium angefangen, 2017 eine freiberufliche Selbstständigkeit beim Finanzamt angemeldet und dafür auch eine andere SteuerNr. bekommen. Drücken wir es anders aus, ich weiß nicht unter welcher Steuernummer ich nun die Studienkosten angeben soll, damit ich später als AN auf den Verlustvortrag zurück greifen kann. Also ob ich dann für 2016 eine unter meiner alten Nr. abgebe, dann 2017 eine mit der neuen Nr und 2018 dann wieder mit der alten? Da die Selbstständigkeit nur für 2017 bestand. Oder muss ich für 2017 dann zwei Erklärungen abgeben? :D sry ich stehe grad gewaltig auf dem Schlauch und find leider nichts zu dem Thema. Lg

correct  28.12.2017, 17:40
@Same1290

Du hast keine andere Steuernummer, sondern eine neue - die alte existiert nicht mehr.

wfwbinder  28.12.2017, 18:45
@Same1290
ich weiß nicht unter welcher Steuernummer ich nun die Studienkosten angeben soll, damit ich später als AN auf den Verlustvortrag zurück greifen kann.

Du hast eine neue Steuernummer. Ab dann alles nur noch unter der Steuernummer.

Die neue Steuernummer bedeutet nur, dass Du innerhalb des Finanzamtes umgruppiert wurdest.

Hallo Studentin,

wenn du 2000 € freiberuflich Gewinn gemacht hast müssen deine Studienkosten schon mehr als 2000 € betragen, damit überhaupt ein Verlust rauskommt.

Das wird meist schwierig.

Und zu deinem anderen Problem:

Man gibt nur eine Steuererklärung für ein Kalenderjahr ab, da müssen alle Angaben des Jahres drin enthalten sein, und zwar unter der neuen Steuernummer.

Man kann sich nicht aussuchen, wann man was in welcher Steuererklärung unter welcher Steuernummer geltend machen kann.