Verdeckte Gewinnausschüttung wäre es wohl, wenn die Gesellschaft die Anteile selbst kauft.

Hier zahlt nur einfach einer zuviel.

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Ja, beim Wert des Erbes wird der Wert des Wohnrechts abgezogen.

Kann von einem Steuerberater , oder Notar errechnet werden. Ich glaube es gibt da Abzinsungstabellen. Sonst dürften es die Kenntnisse der 11 Klasse sein, die man bemühen muss.

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Anfangsvermögen und Endvervögen werden vergleichen.

Das, was während der Ehe dazu gewonnen wurde, wird so aufgeteilt, dass beide gleichviel dazu gewonnen haben.

Also muss sie in diesen Fall an ihn etwas zahlen.

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Das Sind gem. § 17 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Es gibt einen kleinen FReibetrag der aber bei normalen gewinnen schon wieder entfällt.

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Nach § 35 EStG gibt es die Anrechnung des 3,8fachen Gewerbesteuermessbetrages auf die Einkommensteuer, soweit dies auf gewerbliche Einkünfte entfällt.

Sie ist auf die Höhe der zu zahlen den deutschen Einkommensteuer begrenzt.

Wnn es sich um eine Gesellschaft handelt und nicht alle Gesellschafter der deutschen Einkommensteuer unterliegen, dann wird dessen Anteil des Gewebesteuermessbetrages auf die anderen übertragen.

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geht nicht. muss in eine Betriebsstätte investiert werden.

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Leider ohne Summen, aber mit der Eigentumswohnung bist Du schon mal 400,- Netto kalt los, das ist wie eine zweite Rente.

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Siehe hier: http://www.insolvenzrecht.info/verbraucherinsolvenz/restschuldbefreiung.html

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Meinst Du das Programm Arbeit statt strafe? Wo Jemand der eine Geldstrafe nicht zahlen kann, die Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit verhindern kann?

Das macht, so glaube ich, die Staatsanwaltschaft als Strafvollstreckungsbehörde.

Also an die StA wenden und das Angebot machen.

Es kann sein, dass man selbst vorschlagen kann, wo man es ableisten kann, aber es entzieht sich meiner Kenntnis.

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Du meinst vermutlich das Kapitalwahlrecht. eine Todesfallsumme ist eher bei der Lebensversicherung.

Gehe zu zu einem guten Mehrfachagenten, der wird dich beraten ohne an eine bestimmte Gesellschaft gebunden zu sein.

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Die Frage verstehe ich nicht ganz.

Eheleute sind gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet.

Die Gütertrennung hat wohl nichts mit dem Unterhalt zu tun.

Bei einer Vermieteten Immobilie werden die Kosten gegen die Einnahmen gerechnet, aber wohl die Tilgung nicht.

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Als Rentner nicht.

Aber an Rentnerinnen, werden die Zuschläge auch an die gezahlt werden, die schon Renten beziehen.

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