Nein, Du addierst die Einkommen nicht im Voraus. Das wird über die Einkommensteuererklärung mit den verschiedenen Anlagen wie Hr. Binder geschrieben hat erledigt.

Du musst die Angaben Deiner Lohnsteuerkarte in die Anlage N übertragen und zusätzlich für die Yogalehrer-Tätigkeit alle Einnahmen und Auslagen erfassen und in der EÜR eintragen. Daraus ergibt sich dann der Gewinn aus Deiner Yogalehrer-Tätigkeit, den Du dann in der Anlage S einträgst (ist im Normalfall ein Wert).

Ob Du das alleine machen kannst? Kommt darauf an, inwieweit Du Dich mit der Materie EÜR beschäftigen möchtest. Ein wenig einlesen müsstest Du Dich schon. Oder Du lässt es das erste Jahr einen Steuerberater machen und schaust es Dir mal an, ob Du es Dir für das Folgejahr alleine zutraust.

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Ja, Deine Aussage stimmt. Nein, Du musst nicht beweisen, dass Du schätzt unter 50.000 € Umsatz in diesem Jahr zu kommen.

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Hallo,

die Mitteilung vom Finanzamt sagt aus, dass Du monatlich einen Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst. Das ist ein Steuerbogen, den Du ausfüllen und online an Dein zuständiges Finanzamt übertragen musst. Dies musst Du auch tun, wenn Du keinerlei mehrwertsteuerlich relevanten Umsätze gemacht hast: dann gibst Du eine 0-Meldung ab. Als Zeitraum, musst Du immer den Vormonat nehmen. Beispiel: Jetzt ist März, Du musst also bis zum 10. März für den Monat Februar die Umsatzsteuervoranmeldung machen.

In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du an welche Umsätze Du zu welchem Steuersatz gemacht hast und welche Vorsteuerbeträge Du davon abziehen kannst (z. B. die AdWords-Rechnungen).

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Liebe Ana,

sobald Du ein Gewerbe hast, kannst Du alle Einkäufe, die Du brauchst auch als Kosten gewinnmindernd verbuchen. Egal ob Du die Einkäufe aus China oder aus Deutschland oder sonst woher beziehst. Du brauchst nur eine Rechnung. Als Gewerbetreibender musst Du ja dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. In der kannst Du dann alle Ausgaben eintragen und die vermindern dann am Schluss Deinen Gewinn, denn Du dann in Deiner Einkommenssteuererklärung abgibst.

Ich bin mir nur nicht sicher, inwieweit Du die Kosten bereits in das Gewerbe einbringen kannst, wenn es das noch nicht gibt? Ich meine, das geht grundsätzlich.

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