Ja, Deine Aussage stimmt. Nein, Du musst nicht beweisen, dass Du schätzt unter 50.000 € Umsatz in diesem Jahr zu kommen.
Hallo,
die Mitteilung vom Finanzamt sagt aus, dass Du monatlich einen Umsatzsteuervoranmeldung abgeben musst. Das ist ein Steuerbogen, den Du ausfüllen und online an Dein zuständiges Finanzamt übertragen musst. Dies musst Du auch tun, wenn Du keinerlei mehrwertsteuerlich relevanten Umsätze gemacht hast: dann gibst Du eine 0-Meldung ab. Als Zeitraum, musst Du immer den Vormonat nehmen. Beispiel: Jetzt ist März, Du musst also bis zum 10. März für den Monat Februar die Umsatzsteuervoranmeldung machen.
In der Umsatzsteuervoranmeldung gibst Du an welche Umsätze Du zu welchem Steuersatz gemacht hast und welche Vorsteuerbeträge Du davon abziehen kannst (z. B. die AdWords-Rechnungen).
Liebe Ana,
sobald Du ein Gewerbe hast, kannst Du alle Einkäufe, die Du brauchst auch als Kosten gewinnmindernd verbuchen. Egal ob Du die Einkäufe aus China oder aus Deutschland oder sonst woher beziehst. Du brauchst nur eine Rechnung. Als Gewerbetreibender musst Du ja dann eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen. In der kannst Du dann alle Ausgaben eintragen und die vermindern dann am Schluss Deinen Gewinn, denn Du dann in Deiner Einkommenssteuererklärung abgibst.
Ich bin mir nur nicht sicher, inwieweit Du die Kosten bereits in das Gewerbe einbringen kannst, wenn es das noch nicht gibt? Ich meine, das geht grundsätzlich.