Nein, Du addierst die Einkommen nicht im Voraus. Das wird über die Einkommensteuererklärung mit den verschiedenen Anlagen wie Hr. Binder geschrieben hat erledigt.
Du musst die Angaben Deiner Lohnsteuerkarte in die Anlage N übertragen und zusätzlich für die Yogalehrer-Tätigkeit alle Einnahmen und Auslagen erfassen und in der EÜR eintragen. Daraus ergibt sich dann der Gewinn aus Deiner Yogalehrer-Tätigkeit, den Du dann in der Anlage S einträgst (ist im Normalfall ein Wert).
Ob Du das alleine machen kannst? Kommt darauf an, inwieweit Du Dich mit der Materie EÜR beschäftigen möchtest. Ein wenig einlesen müsstest Du Dich schon. Oder Du lässt es das erste Jahr einen Steuerberater machen und schaust es Dir mal an, ob Du es Dir für das Folgejahr alleine zutraust.