Hallo Miko,
Du buchst die Rechnung wie folgt:
Aufwandskonto an vermutlich Bank 100 € (also netto)
Umsatzsteuerlich handelt es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb. Wenn Du nicht die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst Du die 19 € in der USt-VA sowohl melden als auch gleich wieder als Vorsteuerbetrag abziehen. D.h. für Dich ein Nullsummenspiel.
Z. B. auf dieser Seite kannst Du mehr dazu lesen und schauen in welche Kennziffer Du die beiden Beträge eingeben musst: https://www.kontolino.de/arbeitshilfen/wissenswertes/umsatzsteuertatbestaende/innergemeinschaftliche-erwerbe-2/
Achtung: Wenn Du die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmst, darfst Du die Vorsteuer nicht abziehen!