Umsatzsteuer bei Rechnung an Schulverein?
Guten Tag, ich soll an einer allgemeinen Schule Coaching-Leistungen für Overstufenschüler erbringen, die diverse schwierige Lebensthemen haben. Dazu gehören Achtsamkeits- und Resilienztraining und soll sie unterstützen, besser mit Familie, Schule, Kameraden klarzukommen, und auch Hilfestellungen und Orientierung für die Zeit nach der Schule, also auch Studiums- und Berufswahl, geben.
Jetzt ist noch die Frage, ob es die Schule selbst oder der Schulverein finanziert, also Rechnungsempfänger ist.
Coaching hat normalerweise 19% Mehrwertsteuer (im Gegensatz zu Therapie mit 0%).
Meine Frage:
Darf ich meine Rechnung ohne Mehrwertsteuer ausstellen, da es sich ja um einen Bildungsträger handelt? Macht es einen unterschied, ob Schule oder Schulverein der Rechnungsempfänger ist?
1 Antwort
Macht es einen unterschied, ob Schule oder Schulverein der Rechnungsempfänger ist?
In diesem Fall nein.
Es ist so, dass mit Umsatzsteuer gearbeitet werden muss, da es keine Therapieleistung ist.
Die Alternative bei der Schule wäre, wenn Du als Lehrer tätig wärst, was hier ja auch nicht der Fall ist.
Und der Plan ist, dass der offizielle Beratungslehrer die Jugendlichen dann "zu mir schicken" (bzw. das Angebot eröffnen zu mir zu gehen, es ist ja freiwillig). Ich wäre also so eine Art Verlängerung des Beratungslehrers.
Aber lt. Sachverhalt bist Du kein Lehrer und lehrst nicht.
Bist Du denn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine andere, als Einrichtung mit sozialen Charakter anerkannte Einrichtung?
Dankeschön erstmal. Ich schaue mir gerade §4 UStG. Sie beziehen sich sicher auf Ziffer 21. Aber kann man vielleicht aus Ziffer 22 oder 23 etwas rausholen?
zB 23.b: "eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch andere als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen erbracht werden."