Umsatzsteuer bei Rechnung an Schulverein?

1 Antwort

Macht es einen unterschied, ob Schule oder Schulverein der Rechnungsempfänger ist?

In diesem Fall nein.

Es ist so, dass mit Umsatzsteuer gearbeitet werden muss, da es keine Therapieleistung ist.

Die Alternative bei der Schule wäre, wenn Du als Lehrer tätig wärst, was hier ja auch nicht der Fall ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

sydneyrocker 
Beitragsersteller
 16.09.2022, 13:37

Dankeschön erstmal. Ich schaue mir gerade §4 UStG. Sie beziehen sich sicher auf Ziffer 21. Aber kann man vielleicht aus Ziffer 22 oder 23 etwas rausholen?

zB 23.b: "eng mit der Betreuung von Kindern und Jugendlichen verbundene Lieferungen und sonstige Leistungen, die durch Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder durch andere als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannte Einrichtungen erbracht werden."

sydneyrocker 
Beitragsersteller
 16.09.2022, 14:54
@sydneyrocker

Und der Plan ist, dass der offizielle Beratungslehrer die Jugendlichen dann "zu mir schicken" (bzw. das Angebot eröffnen zu mir zu gehen, es ist ja freiwillig). Ich wäre also so eine Art Verlängerung des Beratungslehrers.

Eifelia  17.09.2022, 08:47
@sydneyrocker

Bist Du denn eine Einrichtung des öffentlichen Rechts oder eine andere, als Einrichtung mit sozialen Charakter anerkannte Einrichtung?