Umsatzsteuer bei privater Vermietung?

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Gehören Garage udn Wohnung Dir allein (nur zur Sicherheit)?

Der Vermietungserlös der Garage gehört zu Deinen Umsatzsteeuerpflichtigen Einnahmen. Die Garagenvermietung ist nur bei gemeinsamer Vermietung mit einer Wohnung im gleichen Vertrag USt-frei.

Die Vermietung eines Raumes würde unter § 4 Nr. 12 UStG fallen udn wäre USt-frei.

Aber § 4 Nr. 12 letzter Satz steht dem entgegen:

Nicht befreit sind die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält,
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

FrageFrageFrage 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 12:15

Danke sehr. Garage und Wohnung gehören mir allein. Ich vermiete sie aber privat, das hat nichts mit meinem Unternehmen (Softwareentwicklung) zu tun und deshalb bin ich ziemlich verwirrt von dem Paragraphen. Es steht Unternehmer, aber ich vermiete sie doch nicht als Unternehmer (und will gar nicht Gewerbe anmelden) und darf auch keine Rechnungen dafür ausstellen, was eine Vermietung an Geschäftskunden sehr unwahrscheinlich macht.

wfwbinder  24.06.2024, 17:46
@FrageFrageFrage

Es ist der übliche Irrtum bei steuerlichen Laien.

Der Unternehmerbegriff ist eines der wenigen Dinge, die seit Beginn meiner Lehream 01. 04. 1972 (ich bin über Lehre und Praxis zum Steuerberater gekommen), nicht geändert wurden.

"Unternehmer ist, wer eine Tätigkeit zur ERzielung von Einnahmen selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte selbständige Tätigkeit."

Also, jeder der vermietet ist Unternehmer. Nur merken es die meisten nicht, wenn sie in ihrem Zweifamilienhaus die zweite Wohnung vermieten, denn die Einnahmen sind gem. § 4 Nr. 12 umsatzsteuerfrei. Selbst wenn er seine udn die zweite Garage vermietet, was an fremde nicht frei ist, so wäre er doch Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer wird nciht erhoben.

Nur in Fällen wie bei Dir, kommt etwas raus. Da ist ein anderer Betrieb vorhanden, aber für die Umsatzsteuer werden alle umsatzsteuerlichen Tätigkeit zusammen gezählt udn so wird die Vermietung der Garage udn die Tageweise Vermietung des Zimmers, steuerlich relevant, oder wie es im Fachdeutsch heißt "steuerverstrickt."

FrageFrageFrage 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 20:05
@wfwbinder

Vielen Dank! Das hat mir sehr geholfen. Zumindest kann ich dann vermutlich Vorsteuer abziehen.

Darf ich dann aber normale Rechnungen für die Vermietung ausstellen? Also vermutlich werden es private Rechnungen sein, aber wenn ich die USt-Nummer drauf haben muss, dann ist das den Unternehmen eigentlich egal.

Ich benutze meistens USt-ID und nicht die Nummer... Gilt die dann auch für alle selbständigen Einkünfte?

wfwbinder  24.06.2024, 20:26
@FrageFrageFrage

Natürlich, Rechnugnen für die Zimmervermietung mit USt. und auch bei der Garagenvermietung. UStID ist absolut ok.