Wenn du 500 Euro zu viel hast, kannst du sie geben. Ich würde das nicht tun und einen kurzen Vertrag schreiben (Vorlagen gibt es sicherlich genug im Netz). Eine gescannte Unterschrift reicht. Für den Verkäufer ist das Aufwand von max. 10 Minuten, die bei dem vermutlich hohen Preis mehr als gerechtfertigt sind. Aber sonst ohne schriftliche Absicherung (und vermutlich auch ohne Kontaktdaten) kommst du an deinem Geld nicht wieder.

Ich überweise kleine Beträge bis ca. 50 Euro ohne Weiteres, wenn der Verkäufer gute Bewertung hat. Bei 500 Euro wäre für mich die Grenze deutlich überschritten.

Abgesehen davon, bei Autos ist eigentlich eine Besichtigung und Probefahrt üblich. Ich weiß nicht, wie es bei Motorrädern ist, aber an deiner Stelle würde ich mir überlegen, ob ich nicht hinfahren will.

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Ich kenne mich nicht mit Rechnungsprogrammen aus, aber ich kann mir gut vorstellen, dass ihr da nicht einfach eure Excel Datei verwenden könnt. Bestenfalls werdet ihr für die Daten eine vorgegebene Vorlage verwenden müssen, wo zumindest die Header so heißen, wie es das Programm erwartet.

Ich würde euch eine einfache Word Vorlage empfehlen. Dort könnt ihr ganz einfach die Excel Daten verwenden und alle Rechnungen per Klick erstellen. Ich glaube, das wäre viel einfacher. Für die nächste Reise könnt ihr auch wieder dieselbe Vorlage verwenden und einfach eine andere Excel Datei.

Hinweis: Ich bin Softwareentwickler und tendiere leicht dazu, solche Kleinigkeiten selber zu machen. Aber als ich mich selbständig gemacht habe, habe ich mehrere Rechnungsprogramme ausprobiert und weiß deshalb, dass sie i.d.R. die ersten 1-2 Wochen oder für die ersten x Rechnungen kostenlos sind. Also du kannst dich umsonst registrieren und schauen, ob dir die Programme etwas nutzen. Das kostet aber viel mehr Zeit als eine Word Vorlage zu erstellen.

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Ich hoffe, du hast deine Selbständigkeit beim Finanzamt angemeldet.

Nach welchen Steuern fragst du?

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist, musst du ggf. sogar monatlich Voranmeldungen abgeben und Steuern zahlen. Da ist Stundenlohn egal, wichtig ist, was du für Gewinne in dem Jahr erwartest.

Einkommensteuer zahlst du am Ende des Jahres, nachdem du die Steuererklärung abgegeben hast. Sie ist Pflicht. Die Höhe richtet sich nach deinem Einkommen, die Tabelle ist dieselbe wie für Angestellte.

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Ich komme aus einem Land, wo es keine solche Steuer gibt und bin auch gegen so einer. Nutzt aber nichts, der Staat will Geld haben, egal wie.

So muss ich, wenn meine Eltern sterben, Erbschaftssteuer zahlen. Für Geld, das im Ausland erwirtschaftet worden ist und wofür schon Steuern bezahlt worden sind. Oder wenn mich einer im Ausland erbt, muss er Steuern in Deutschland zahlen, obwohl er gar nichts mit dem Land zu tun hat (und ich schon 40% Einkommenssteuer bezahlt habe!). Völlig absurd, finde ich.

Aus diesem Grund legen viele die deutsche Staatsbürgerschaft ab, sobald sie (zurück) ins Ausland ziehen. Ich bin auch am Überlegen... aber solange ich hier bin, nutzt es mir leider nichts.

Ich finde es auch total schwierig, eine kompetente Beratung für ein Testament zu finden... die sich mit ausländischen/EU Gesetzen auskennt und mir sagen kann, was die Wahl eines anderen Gesetzes (meines Herkunftslandes, dessen Staatsbürgerschaft ich auch weiterhin habe) bedeuten würde bzw. ob mir das irgendetwas nutzen könnte.

Die Deutschen sagen mir oft, dass das Ausnahmen sind und interessieren sich nicht dafür. Der Aufwand, sich damit auseinanderzusetzen, lohnt sich wohl nicht. Aber letztendlich wohnen ganz viele Ausländer in Deutschland und das sind keine Sonderfälle. Dann sollte doch zumindest jemand diese Leute kompetent beraten können. Aber wie soll das gehen, wenn man auch bei den Standardfällen kaum durchblicken kann?

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Das ist völlig egal, der Betrag muss stimmen. Ich habe auch schon zweimal im selben Monat überwiesen, z. B. wenn ich Nachzahlung hatte.

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Die meisten Fragen hast du schon beantwortet bekommen. Hier noch die Info: Der Arbeitgeber verwenden Steuerklasse 6 wenn es glaubt, dass es schon eine andere Beschäftigung gibt. Dann ist man zur Steuererklärung verpflichtet und zahlt am Ende halt die Differenz. Bei Selbständigkeit ist man zwar sowieso zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet, aber ich würde trotzdem empfehlen die Info beim AG schnellstmöglich zu korrigieren.

Warum solltest du als hauptberuflich selbständig eingestuft werden? Ob du 5 Stunden oder 50 Stunden selbständig arbeitest kann keiner beweisen, ich wüsste nicht warum einer da mehr als ein Minimum angeben würde. Bei mehr als 20 Stunden Angestelltenjob wird i.d.R. das als Hauptbeschäftigung angenommen. Vollständige Infos gibt es z.B. hier: https://www.aok.de/fk/sozialversicherung/sozialversicherungspflicht-und-freiheit/hauptberuflich-selbststaendige/

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Warum nicht? Du darfst ja jedem Brief schicken, also wohl auch Zettel in den Briefkasten stecken. Ich würde dir auch noch die Stadtteilzeitung und die Biete/Suche Tafeln an der Kirche, im Supermarkt, im Fitnessstudio usw. empfehlen, je nachdem was es bei euch im Stadtteil gibt.

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Du brauchst dir keine Sorgen um KV machen. Wenn du keine versicherungspflichtige Beschäftigung hast, darfst du weiterhin familienversichert sein.

Arbeitslos kannst du dich beim Arbeitsamt melden, ich würde aber bezweifeln dass du Recht auf ALG hast. Wenn deine Eltern wenig verdienen, darfst du vielleicht ALG2 beim Jobcenter beantragen.

An deiner Stelle würde ich mir eine möglichst sinnvolle Beschäftigung für das Jahr suchen, sei es Job, Ausbildung oder FSJ. Keine Ahnung was davon möglich ist in deiner Situation (in diesem Corona Jahr), aber ein ganzes Jahr daheim rumsitzen willst du sicherlich auch selber nicht.

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Arbeitsagentur und Jobcenter sind zwei verschiedene Stellen. Die Unterstützung die du und dein Mann bekommen auch. Du vermischt das viel zu sehr.

Wenn dein Mann bei der Arbeitsagentur gemeldet ist (insb. arbeitssuchend oder Kurzarbeit), dann darf diese durchaus verlangen, dass er eine neue Stelle sucht oder eben eine angebotene annimmt. Ja, das gilt auch bei Kurzarbeit und so kann man zu einem Jobwechsel gezwungen werden.

ALG2 hat damit nichts zu tun. Deine Arbeit und Gehalt auch nicht.

Also wenn die angebotene Stelle zumutbar ist (s. Gesetzestexte diesbezüglich, nicht die eigenen Wünsche), dann muss er sie annehmen. Wenn er wenig Deutsch kann und sie ihn trotzdem anstellen wollen, verstehe ich auch nicht wieso das schlecht sein soll. Vielleicht kann er ja dadurch sogar die Sprache lernen. Aber das ist nicht das Thema hier...

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Du könntest bestimmt bis Ende des Semesters immatrikuliert bleiben und erst danach das Studium abbrechen. Für die Zeit danach kannst du ALG beantragen, dir Arbeit suchen (es wird tatsächlich in manchen Branchen eingestellt, wenn auch nicht ganz beliebte) oder zu deinen Eltern zurückziehen. Außerdem könntest du es versuchen Geld von Eltern, Freunden oder Bank zu leihen. Vielleicht hat auch eine der zahlreichen Corona Hotlines weitere Ideen für dich.

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Ich habe vor Jahren auch solche Probleme gehabt. Wegen Herkunft habe ich jahrelang kein Handyvertrag (ohne Handy!!) bekommen. Nachdem ich es 3-4 Monate ständig woanders versucht habe, habe ich mir einfach eine Prepaid Karte geholt. Sobald ich deutsche Staatsbürgerschaft hatte, ging alles problemlos. Seit kurzem habe ich aber wieder "nur" Prepaid, weil einfach die Konditionen da viel besser waren. Vielleicht schaust du dir das an. Im Moment lohnt sich die Vertragsbindung echt nicht.

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Also wenn du nicht gekündigt hast, gibt es das Konto bestimmt immer noch. Und kündigen solltest du schriftlich, nicht am Telefon. Schick doch denen ein Brief und vergiss nicht dein neues Konto zu nennen und auf die geänderte Adresse hinzuweisen.

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Soweit ich weiß ja, es ist Geld dass du in der Zeit bekommst und dementsprechend nicht auf dem Hartz 4 Geld angewiesen bist. Forderungen ggü. Fremde gehen immer vor.

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Du hast Werkvertrag und nicht Dienstvertrag mit ihm abgeschlossen. Egal ob er halbe Stunde oder 100 Stunden für die Arbeit braucht, das kostet dir 500 Euro und die musst du eben zahlen.

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Die Steuernummer braucht der Arbeitgeber für die Abrechnung, also du darfst sie i.d.R. nachreichen. Manche Arbeitgeber sind aber nicht ganz glücklich damit wegen dem erhöhten Aufwand.

Ich empfehle dir morgen beim Finanzamt anzurufen. Ich habe meine Steuernummer (neu vergeben wegen Selbständigkeit) vor kurzem benötigt, habe am Sonntag online Anfrage gestellt und bekam Montagfrüh gleich Anruf von denen. Die Nummer wurde mir sofort am Telefon diktiert.

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Das Unternehmen bzw. die Tätigkeit muss zum 1.04. schon angemeldet gewesen sein. So stand es in FAQs die ich gerade wegen ähnlichen Fragen (Existenzgründung in März) gelesen habe. Ich würde aber sicherheitshalber beim Ansprechpartner anrufen. Wenn du nachweisen kannst, dass du vor April schon hauptberuflich tätig warst, könnte es vielleicht funktionieren.

Die Steuernummer habe ich nach 2-3 Wochen per Post bekommen, dank Nachfrage sogar eine Woche früher am Telefon. Das ist aber unterscheidlich von Finanzamt zu Finanzamt. Und es war noch in März. Mit Corona und Ostern würde ich eher längere Bearbeitungszeiten erwarten.

ALG 2 und Soforthilfe darf man gleichzeitig bekommen. Stand zumindest so in den FAQs. Wenn du aber ALG 1 bekommst, bist du damit nicht mehr selbstständig und höchstwahrscheinlich nicht antragsberechtigt.

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Es hieß dass man nur bei Existenzgefährdung die Hilfe bekommen darf... da zählt nicht nur das Geschäftskonto, wenn ich es richtig verstehe. Und wie schon im anderen Kommentar geschrieben, es wird geschaut wie hoch die laufenden Kosten sind. Wenn es einen um das Einkommen geht, ist er wohl auf ALG angewiesen. Kein Vergleich zur Kurzarbeit bei Arbeitnehmern...

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Der Käufer müsste beweisen, dass die Mängel schon beim Kauf vorhanden waren. Wenn ich mich nicht irre, wird in den ersten 6 Monaten nach einem Kauf davon ausgegangen, dass die Mängel schon beim Kauf bestanden und der Verkäufer muss ggf. den Gegenteil beweisen. Nach diesen 6 Monaten ist es andersrum. Aber mein Studium ist schon etwas länger her, recherchiere es einfach nochmal.

Und selbst in diesem Fall darf er normalerweise nicht vom Kauf zurücktreten, sondern du wärest zur Beseitigung der Mängel verpflichtet. Vorausgesetzt es steht nichts anderes im Kaufvertrag...

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Er kann verlangen, dass du die Hälfte der Zeit arbeitest, aber ich glaube es müssen ganze Tage sein. Zumindest so hieß es in der Firma wo ich bin (Großkonzern). Such mal danach im Internet oder frag beim Arbeitsamt.

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Du darfst den Shop eröffnen. Die Rechnungen möglichst erst später erstellen oder schlimmstenfalls im Nachhinein korrigieren. Da du keine Umsatzsteuer berechnest, kannst du überlegen deine private Steuernummer einzutragen, es interessiert sowieso niemanden.

Du könntest auch beim Finanzamt anrufen und nach der Steuernummer fragen. Oder online nachfragen, sie melden sich sehr schnell zurück. Ich hatte meine Steuernummer nach 2 Wochen immer noch nicht bekommen, habe sie dann telefonisch vom Finanzamt gesagt gekriegt und erst Tage später per Post bekommen. Das liegt daran, dass wohl nicht dieselben Leute für beides zuständig sind.

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