Garagenzufahrt wird durch Vermieter blockiert?

3 Antworten

steht der Stellplatz in der Garage mit im Mietvertrag?
oder ist das nur eine mündliche Absprache?
sollte er im Mietvertrag stehen, dann würde ich ihm eine Frist setzen den Stellplatz und die Zufahrt so herzurichten das ich die Mietsache auch benutzen kann, und natürlich muß er die Zufahrt zu jeder Zeit gewährleisten.
Wenn er die Frist verstreichen läßt würde ich angemessen die Miete kürzen da er den Mietvertrag nicht wie vereinbart einhält.

Ich habe eine Wohnung mit Stellplatz in der Garage gemietet.

Sprich die Garage wurde Dir in Verbindung mit der Wohnung vermietet = ein Vertrag? Dann bleibt Dir letztendlich ( erst einmal ) max. eine Mietkürzung . Die Höhe derer solltest Du z.B. mit einem Mieterverein / Juristen abklären.

Ich würde auch die Miete entsprechend kürzen.

Zudem solltest du dir die Gemeindeordung deiner Gegend raussuchen und schauen, was da zu Garagen steht. Denn in vielen Orten ist es so, das Garagen Autos vorbehalten sind und nicht fremdgenutzt(Gerümpel) werden dürfen.

Sollte dein VM also auf die Idee kommen das du die Garage ja dennoch nutzen kannst, wenn auch nicht fürs Auto, dann kannst du was Vorlegen, zudem kannst du mit dieser Verordnung auch darauf pochen, das er seinen Teil der Garage soweit räumt, das du deinen Teil vernünftig nutzen kannst.

Vielleicht hilft es dir auch, wenn ihr die Garagenseiten tausch, vielleicht kommst du ja auf die andere Seite leichter rein.

Aber solange dir die ordnungsgemäße Garagennutzung verwehrt bleibt, bleibt nur die Miete zu Kürzen. So ein Garagenstellplatz kostet zwischen 50 und 100 €/Monat.