Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer?
Liebe Alle,
ich habe folgendes Problem und meine Internetrecherche war bisher leider sehr unergiebig. Ich miete einen Stellplatz für 75€/Monat (unabhängiger Mietvertrag zum Wohnraum), den ich allerdings zur Zeit nicht benötige und daher untervermieten möchte. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich noch 19 % Umsatzsteuer auf den Betrag von 75€ aufschlagen muss und demnach von meinem Untermieter insgesamt 89,25€ verlangen muss, damit ich kein Minusgeschäft mache, oder ob es bei den 75€ bleibt, weil ich die Umsatzsteuer nicht abführen muss? Ich hoffe mein Anliegen wird klar.
Herzlichen Dank im Voraus für eine Antwort!
2 Antworten
Grundsätzlich erstreckt sich die Umsatzsteuerbefreiung des §4 Nummer 12 Buchstabe a) UStG nicht auf Kfz.-Stellplätze. Damit ist die Vermietung steuerpflichtig.
Isoliert betrachtet kommt bei einem Umsatz von 900 Euro die Kleinunternehmerregelung zum Zuge, so dass Umsatzsteuer weder berechnet noch abgeführt werden muss.
Sofern du anderweitig noch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführst, sind die Mietumsätze einzubeziehen. Wenn du als Blumenhändlerin beispielsweise der Regelbesteuerung unterliegst, kann der Stellplatz nur mit Umsatzsteuer vermietet werden.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich stehe gerade nur etwas auf dem Schlauch: ich vermiete den Stellplatz nur unter. Ist es dann nicht so, dass der Hauptvermieter schon die Umsatzsteuer zahlt und ich diese dann als Untervermieterin gar nicht mehr zu zahlen habe?
ich habe keine anderen Umsatzsteuerpflichtigen Umsätze. Verstehe ich es dann richtig, dass ich gar nicht umsatzsteuerplichtig bin bei dem Betrag?