Untervermietung Stellplatz Umsatzsteuer?

2 Antworten

Grundsätzlich erstreckt sich die Umsatzsteuerbefreiung des §4 Nummer 12 Buchstabe a) UStG nicht auf Kfz.-Stellplätze. Damit ist die Vermietung steuerpflichtig.

Isoliert betrachtet kommt bei einem Umsatz von 900 Euro die Kleinunternehmerregelung zum Zuge, so dass Umsatzsteuer weder berechnet noch abgeführt werden muss.

Sofern du anderweitig noch umsatzsteuerpflichtige Umsätze ausführst, sind die Mietumsätze einzubeziehen. Wenn du als Blumenhändlerin beispielsweise der Regelbesteuerung unterliegst, kann der Stellplatz nur mit Umsatzsteuer vermietet werden.


LinaK 
Beitragsersteller
 11.05.2021, 18:36

ich habe keine anderen Umsatzsteuerpflichtigen Umsätze. Verstehe ich es dann richtig, dass ich gar nicht umsatzsteuerplichtig bin bei dem Betrag?

onnEVier245  11.05.2021, 20:06
@LinaK

Verstehst du richtig.

Du kannst ohne Umsatzsteuer vermieten.

Vielen Dank für die hilfreiche Antwort! Ich stehe gerade nur etwas auf dem Schlauch: ich vermiete den Stellplatz nur unter. Ist es dann nicht so, dass der Hauptvermieter schon die Umsatzsteuer zahlt und ich diese dann als Untervermieterin gar nicht mehr zu zahlen habe?