Überweisung mit Namen des Vaters ubterschrieben?
Mein Vater ist verstorben. Mein Bruder hatte vollmacht über den Tod hinaus. Einige Tage nach den Tod wurden Überweisungen gemacht wo er mit der Unterschrift von meinen Vater unterschrieb. Die Bank sagt das durfte er, weil er Vollmacht hatte. Ich glaub das aber nicht . Hat jemand da Ahnung?
9 Antworten
Ihre Frage ist derart kurz gefasst, das man auch nur unzureichend antworten kann.
Dennoch möchte ich einiges schreiben und sie zum überlegen anregen warum und wieso...
- Es gibt 2 Arten von Vollmacht... die kleine Vollmacht(nur finanziell...nur rechtlich)... die große Vollmacht(finanzielle und rechtliche)Um welche geht es in Ihrer Frage, das ist ein himmelweiter Unterschied
- wo ist ihr Problem? ....über den Tot hinaus bedeutet nunmal über den Tot hinaus...niemand weiß aus welchem Grund der Vater die Vollmacht erteilt hatte und nicht vielleicht Ihnen hätte geben können....
- Meine Mutter hatte mir eine komplettvollmacht damals gegeben und das hatte auch seinen Grund...ich habe noch einen Bruder aber meiner Mutter war wichtig, warum gerade oich eine Vollmacht bekam... die lag auch 5 Jahre in der Schublade... bis meine Mutter nicht mehr selber entscheiden konnte...und ich durch die Vollmacht das Pflegeheim bezahlen konnte... die Flüssignahrung... die Beerdigung etcetc...mein Bruder ist übrigens nichtmal im Pflegeheim gewesen... noch am Grab bei der Beerdigung...
- ich kann keinerlei Verfehlungen in Ihrer Frage finden... es ist bzw war der Wunsch Ihres Vaters... punkt....und das m,uß man akzeptieren...
- denken sie mal darüber nach und suchen sie nicht nach Schuld Ihres Bruders... Ihr Vater hat das so gewollt... das muß man respektieren
vielleicht aus Respekt ggü dem verstorbenen Vater...er akzeptiert das als Konto des Vaters und nicht seines...ich hatte auch damals überlegt ob iA ...im Auftrag oder eigene Unterschrift... die vom Infoschalter der Bank sagte das ist egal... ich könnte auch DonaldDuck da hinschreiben... Vollmacht ist Vollmacht...meine Mutter hatte am gleiche3n Termin 5 Jahre vorm versterben.. neben der Vollmacht noch Testament mich als alleinigen Erben eingetragen beim Notar... ist dein Bruder auch Alleinerbe... ?... dann riecht das nach Familienstreit....trotzdem ich denke dein Bruder hats nicht mit negativem Hintergedanken gemacht....?
Die Bank sagt das durfte er, weil er Vollmacht hatte.
Der Bruder durfte zwar nach dem Tod des Vaters Überweisungen veranlassen, aber sicherlich nicht in diesem Zusammenhang dessen Unterschrift fälschen.
Alle Erben haben das Recht ihm die "Vollmacht über den Tod hinaus" abzuerkennen. Dann müsst ihr als Erbengemeinschaft einen anderen Erbenverwalter einsetzten.
Aber: dein Bruder kann natürlich mit der Vollmacht im eigenen Namen oder I.A. Unterschreiben mit eigener Unterschrift. Was er nicht darf ist, die Unterschrift des Vaters zu fälschen. Wenn die Bank die Überweisungen als Rechtens ansieht, geh ich mal davon aus, das er i.A. unterschrieben hat.
"Mein Bruder hatte vollmacht über den Tod hinaus. Einige Tage nach den Tod wurden Überweisungen gemacht wo er mit der Unterschrift von meinen Vater unterschrieb. "
Das nimmst Du an oder vermutest es? Kann aber anders sein, das es tatsächlich der Vater war und die Überweisungen vordatiert waren oder ohne Datum.
"Die Bank sagt das durfte er, weil er Vollmacht hatte. Ich glaub das aber nicht"
Das glaube ich auch nicht das die Bank das so gesagt hat. Nur das es legitim ist wg. der Vollmacht, sollte klar sein. Also warum sollte er mit fremdem Namen unterschrieben haben? Macht keinen Sinn.
Die überweisungen betreffen sachen von meinen bruder. Warum er so unterschrieben hat lässt sich nur erahnem....
Um was geht es dir denn? Eine Vollmacht hat im Normalfall einen Zweck. Wenn er sich selbst bereichert hat, durfte er das nicht. Das hat aber nichts mit der Vollmacht zu tun.
Gekümmert haben wir uns alle. Vollmacht hatte nur mein Bruder. Aber er durfte mit Sicherheit nicht mit den Namen meines Vaters ünerweisungen vorm konto unseres vaters vornehmen die Rechnungen von meinen bruder betreffen und dieser schon tod war und es wurde weder im Auftrag unterschrieben