Kann meine Schwester mit einer Vollmacht Vaters Geld verbrasser
Seit dem Tod meiner Mutter hat meine Schwester eine Vollmacht für Vaters Konto damit sie Ihm Geld holen kann wenn er etwas braut - er war sehr unbeholfen Seit ein Paar Jahren kann mein Vater nicht einmal mehr seinen Namen schreiben und leidet an Demenz. Meine Schwester holt sein ganzes Geld und sagt er verlebt es. Er hat aber nichts weder genug im Kühlschrank noch hat er ein Portmone. Vor ein paar Monaten haben wir Geschwister uns dann alle an den Tischgesetzt und Papiere für den Antrag auf Pflegegeld und seine Betreuung ausgefüllt die sie am Montag zum Gericht bringen sollte doch ein Tag zuvor rief sie mich an und sagte das alles so bleibt wie es ist. Was kann ich tun ?
1 Antwort
Cornelia: Geschwister sind eine Landplage. Dagegen hilft aber kein Schimmel-Ex und kein Mottenpapier. Was hilft ist einzig, selber aktiv zu werden und da sollten sich die übrigen Geschwister mal an die eigene Nase fassen und den faulen Hintern aus der Couch wuchten. Wieso überlaßt Ihr denn alles dieser einen Schwester? Den Antrag auf Betreuung beim Amtsgericht kann doch von Euch auch gestellt werden. Wieso macht Ihr das nicht. Wenn Ihr dann auch noch -aber bitte in höflich zurückhaltender Form- Eure Befürchtungen bezüglich der zweckwidrigen Verwendung der Ersparnisse des alten Herren zu Papier bringt, wird das Amtsgericht in Windeseile aktiv.
Auch da müßt Ihr Euch aber über etwas klar werden: Wenn sich keines der Kinder als Betreuer anbieten will, bestellt das Amtsgericht einen Berufsbetreuer. Der kostet Geld und das zahlt zunächst nicht Vater Staat oder der Herr Amtsrichter, sondern das zahlt Vattern solange wie etwas von Vermögen und Einkommen zu entbehren ist. Es gibt also auch dann keine Reichtümer mehr an Euch zu verteilen und ob Ihr dann mehr zu sagen habt, steht in den Sternen.