Elterngeldstelle und Lohnabzüge?
Hallo, ich habe Post bekommen von der Elterngeldstelle, dass ich von Januar bis Juni 2019 Lohnabrechnung nachschicken soll, aufgrund meines Kleingewerbes. Allerdings händigt mein Arbeitgeber nicht jeden Monat eine Lohnabrechnung aus. Ich habe jetzt nur von Januar und Juni. Der Rest fehlt und mein Arbeitgeber will mir auch keine austellen. Ist das für die Elterngeldstelle so auch okay?
Sie haben auch geschrieben, inklusive aller Rückrechnungen, was bedeutet das ?
3 Antworten
Ach Entschuldigung ich hab mich falsch ausgedrückt. Der Bemessungszeitraum ist von Juli 2019 bis August 2020
Das hab ich vom Arbeitgeber abgegeben aber sie brauchen noch von Januar bis Juni 2019 die Gehaltsabrechnung. Ich vermute wegen des Kleingewerbes, da ich dieses im Februar 2019 angemeldet habe.
Also, die Elterngeldstelle verlangt die Nachweise a, b, c, d, e und f. Du kannst aber nur a und f vorlegen und fragst jetzt im Ernst, ob das reichen könnte? Natürlich reicht das nicht.
Und was ist das für ein Arbeitgeber, der nur für manche Monate eine Lohnabrechnung ausstellt? Oder hast Du sie einfach verlegt?
Der Arbeitgeber muss dir die Unterlagen für die Antragstellung zur Verfügung stellen, ggf. gegen Entgelt, wenn du sie bereits erhalten und verlegt hast.
Inklusive aller Rückrechnungen heißt, dass auch alle nachträglichen Änderungen/Neuberechnungen des Verdienstes einzureichen sind.
Bei einem Kleingewerbetreibende gibt es doch keine Gehaltsabrechnungen......
Ach Entschuldigung ich hab mich falsch ausgedrückt. Der Bemessungszeitraum ist von Juli 2019 bis August 2020
Das hab ich vom Arbeitgeber abgegeben aber sie brauchen noch von Januar bis Juni 2019 die Gehaltsabrechnung. Ich vermute wegen des Kleingewerbes, da ich dieses im Februar 2019 angemeldet habe.