Zwangsversteigerung Haus mit Wohnrecht ohne Grundschuld?
Ich bin Eigentümer von einem Reihenhaus meines Vaters geworden. Mein Vater besitzt Wohnrecht nach § 1093 BGB - alles amtlich über einen Notar gelaufen und im Grundbuch eingetragen.
Sollte das Haus mal zwangsversteigert werden, weil ich mehrere Kredite nicht mehr abbezahlen kann, wäre dann wenigstens mein Vater sicher und könnte in dem Haus wohnen bleiben? Hypothek oder Grundschuld aufs Haus bestehen "nicht". Im Grundbuch stehen momentan nur ich als Eigentümer und darunter dann das Wohnrecht meines Vaters.
Wäre in so einem Fall wenigstens mein Vater sicher und könnte in dem Haus wohnen bleiben, sollte das Haus bei einer Zwangsversteigerung einen neuen Eigentümer erhalten?
Gebe es eine Möglichkeit für den neuen Eigentümer gegen den Willen meines Vaters als Wohnberechtigten ihn aus dem Haus zu klagen?
Bis jetzt Gott sei Dank nur mehr oder weniger hypothetisch, aber ab nächsten März werde ich wohl meine Kreditraten bei mehren Banken nicht mehr zahlen können, sollte sich an meiner Situation nicht noch was ändern. Wären insgesamt vier verschiedene Gläubiger und die Schulden insgesamt würden sich dann grob geschätzt bestimmt so zwischen 50.000-90.000 Euro bewegen +- Gerichtskosten dann auch noch. Alles normale Privatkredite.
1 Antwort
Da das Wohnrecht der Schilderung nach zweitrangig eingetragen ist, würde es im Fall der Zwangsversteigerung erlöschen gegen Abfindung aus dem Versteigerungserlös:
Was ich aber nicht verstehe:
Warum wartest Du in dieser Situation der Schilderung nach tatenlos ab? Warum nimmst Du keine Umschuldung in Angriff, nimmst nicht Kontakt zu einem Schuldenberater auf? Wie sind die Kredite besichert? Wie kann es sein, dass Du eine derartig große Spanne nennst (50 - 90 k€) - Du musst die Höhe doch kennen?
Ich unternehme ja alles, um es irgendwie abzuwenden, tatenlos schaue ich nicht zu. Wollte nur mal für den schlimmsten Fall der Fälle fragen, ob dann wenigstens mein Vater sicher wäre und in dem Haus wohnen bleiben könnte, weil das Haus frei von Lasten wie Hypotheken oder Grundschulden ist. Das Haus wurde niemals über eine Bank finanziert und die Kredite wurden auch niemals mit dem Haus abgesichert.
Ja, Grundbuch oben stehe ich als Eigentümer und in zweiter Spalter das Wohnrecht meines Vaters. Sonst sind keine Eintragungen im Grundbuch vorhanden.
Dann ist das Wohnrecht erstrangig und bleibt im Fall einer Zwangsversteigerung, die ja nur durch nachrangige und noch einzutragende Rechte erfolgen kann, bestehen.