Grundschuld mit Restdarlehen wer darf aufstocken?
Folgende Situation: Ich bin Eigentümer eines Hauses und meine Eltern haben das Nießbrauchrecht, der Kauf der Immobilie wurde damals per Darlehen mit finanziert mit eingetragener Grundschuld.
Das Darlehen ist zu 80% getilgt und Darlehensnehmer bin ich, zumindest in der Erinnerung, da ich damals grade erst 18 Jahre alt war als der Erwerb und der Nießbrauch von mir notariell unterschrieben wurde.
Nun gibt es leider Differenzen zwischen mir und meinen Eltern bezüglich der Immobilie und meine Eltern wollen mir die Unterlagen über Nießbrauch, Darlehen, Grundbuch nicht aushändigen und ich besitze keine Kopien, bisher haben alle Abwicklungen und Bezahlung bezüglich der Immobilie meine Eltern übernommen.
Ich war sehr blau äugig und zu gut gläubig damals, da die Immobilie mit aus mir vererbtem Geld Erworben wurde.
Meine Frage ist, können meine Eltern rein theoretisch an mir vorbei ohne meine Zustimmung die vorhandene Grundschuld erneut aufstocken bei der Bank die die Grundschuld hält und wo auch das Restdarlehen besteht!?
Ich weiß leider nicht ob es Zusatzvereinbarungen gibt, da es lange her ist und ich nicht an die Unterlagen komme im Moment.
Über hilfreiche Antworten und Lösungen wäre ich sehr dankbar...
2 Antworten
Wieso kannst Du nicht an die Unterlagen kommen?
Beim Grundbuchamt bekommst Du als Eigentümer des Hauses sofort Einsicht in das Grundbuch und auch der beurkundende Notar würde Dir, gegen Auslagenerstattung, eine Abschrift des Notarvertrages schicken.
Die Einsichtnahme in die Unterlagen ist auch nötig um die Rechte des Nießbrauchers abschätzen zu können.
Der Notar ist beim Grundbuchamt zu erfragen. Immerhin ist der ja dort aktenkundig.
Wie du selber schon schriebst, du bist Eigentümer. Deine Eltern dürfen lediglich die Früchte aus der Immobilie ziehen. Wie Privatier schon sagte, hol dir die Unterlagen von Grundbuchamt und Notar. Da deine Eltern keine Eigentümer sind, können sie auch keine neue Grundschuld eintragen lassen. Sie werden dich schon ins Boot holen müssen. Rein theoretisch könntest du die Immobilie auch verkaufen. Was du natürlich nicht machst.
Meine Sorge ist, dass Sie ohne mein Wissen auf die bereits damals eingetragene und nicht erloschene Grundschuld, das Darlehen wieder aufstocken könnten bei der Bank wo das Darlehen läuft, erneut auf die Höhe der Grundschuld, da das Darlehen ja fast getilgt ist. Dafür müsste ja dann keine neue Grundschuld eingetragen werden, soweit ich mich richtig belesen habe.
Ich möchte sicher gehen, dass dies nicht an mir vorbei geschehen kann, da sich meine Eltern jetzt eh schon genug über den Nießbrauch an meinem Erbe und der Immobilie bereichert haben leider.
Komme nicht an die Unterlagen, da diese sich in der Verwahrung meiner Eltern befinden, und Sie diese nicht aushändigen wollen. Da ich damals noch sehr Jung war habe ich alles so gemacht wie Sie wollten, habe halt vertraut. Grundbuch kann ich selbst einsehen okay, doch leider erinnere ich mich nicht mehr an den Notar.