Supervision Fortbildungskosten, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen?

3 Antworten

Wenn Du als Kunsttherapeutin angestellt bist, so würde ich die Kosten der Supervision als Fortbildungskosten eintragen, die übrigens zu den Werbungskosten gehören.

Keinesfalls als außergewöhnliche Belastung, damit sind ganz andere Dinge gemeint.

Warum zahlt der Arbeitgeber nicht die Supervision? Schonmal verhandelt?


emika 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 18:25

Hallo Andri123, ich habe die Supervision nun bei Bewerbungskosten eingetragen, weil die was mit dem antreten meiner neuen Stelle zutun hatte. Da war ich noch als als Schulbegleitung projektbezogen beschäftigt und habe mich weil das Projekt bald zu ende geht als Kunsttherapeutin beworben. Um die neuen jobs zu machen musste ich eine Supervision machen um ein privates thema, was mich am beruflichen einstieg hindert zu supervidieren (Angst im Stuhlkreis zu sitzen). Das hat geklappt und ich habe nun 3 jobs als Kunsttherapeutin.

Andri123  27.06.2018, 18:28
@emika

Das sind m.E. trotzdem Fortbildungskosten.

correct  27.06.2018, 17:45

"Warum zahlt der Arbeitgeber nicht die Supervision?" - wahrscheinlich weil sie es nicht braucht - es wird häufig aus privaten Gründen genommen.

Andri123  27.06.2018, 17:56
@correct

Aus meiner Sicht ist Supervision in (psycho-) therapeutischen Berufen ein unerläßliches Instrument der Qualitätssicherung (z. B. Aufdecken von Gegenübertragungen) und der Psychohygiene (Erhaltung der Arbeitskraft) des Therapeuten.

Wenn es als Arbeitnehmer benötigt wird:

Sonstige Werbungskosten Zeile 46ff der Anlage "N".

Als selbständiger in die EÜR bei sonstige Betriebsausgabe.

Vorab solltest Du erklären, in welchem Zusammenhang mit der "Kunsttherapeutin" das steht.


emika 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 18:26

siehe oben antwort

correct  27.06.2018, 19:59
@emika

"Angst im Stuhlkreis zu sitzen" - das ist - wie gesagt - eine private Sache.

emika 
Beitragsersteller
 27.06.2018, 21:40
@correct

Naja, als Therapeut muss man seine "Privaten Sachen" kennen, um die vom Patienten zu unterscheiden. Im meinem Fall hat es mich daran gehindert meinen Beruf angstfrei ausüben und die Supervision half mir dabei, dass zu "durchschauen" und meinen Beruf auszuüben. Von daher war es ja für die Arbeit und somit Werbungskosten. Ich habe ja dadurch auch mein Job bekommen. LG

correct  27.06.2018, 21:59
@emika

Du kannst es ja "ansetzen" wie Du willst.

Wundere Dich aber nicht, wenn es "rausgestrichen" wird. Das wäre dann nicht der erste, sondern der tausendste Fall.

Aber es bleibt ja der Gang vor das Finanzgericht.

Andri123  27.06.2018, 22:38
@emika

Und falls das FA nachfragen sollte, wirst Du hoffentlich nicht dies als Begründung ablieferrn! Supervision in diesem Beruf ist m.E. nicht hinterfragungswürdig, sondern selbstverständlich. Erst mit Deiner Begründung machst Du es evtl. zu einer Privatsache.

Und übrigens stimme ich natürlich wfw zu, da er der Fachmann ist.

correct  27.06.2018, 23:06
@Andri123

"Allerdings ist zu bezweifeln, dass Supervision in diesem Beruf ist m.E. nicht hinterfragungswürdig" - das ist Rechtsempfinden, aber nicht Rechtsprechung.

Es ist zu bezweifeln, dass das Finanzamt nachfragt. Es hat seine Erfahrungen und jede Menge gewonnener FG-Verfahren.

Und da bin ich Fachmann.

Der Herr wfwbinder hat ja auch gesagt, wenn es gebraucht wird - was es aber nicht tut.

Sonst kommt noch einer daher und macht die Kosten für sein Abi geltend - ohne dieses hätte er ja den Job nicht bekommen (weitere Beispiele bitte selbst ausdenken).