Ausgleichszahlung an Miterben - steuerlich absetzbar?

4 Antworten

Leider ist nicht genau beschrieben worum es geht.

Wenn Du unter Ausgleichszahlung verstehst, dass einer Dinge (kein Geld) im Wert von 70.000,- erbt und der Andere Sachen im Wert von 50.000,- und nun muss der mit den Sachen im Wert von 70.000,- dem anderen eine Zahlung leisten um beide wertmäßig gleich zu stellen.

Diese hat aber nicht mit Einkommensteuer zu tun, sondern vermindert den Betrag, den der Erbe der 70.000,- in der Erbschaftsteuer zu versteuern hat auf 60.000,- und der andere muss das Erbe von 50.000,- + Ausgleichszahlung der Erbschaftsteuer unterwerfen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn man hier erfahren würde, was genau passiert ist, wäre vielleicht auch eine Antwort möglich.

In der Erbschaftsteuer gibt es sowas wie

außergewöhnliche Belastung oder Werbungs- bzw. Betriebskosten

nicht.

Wenn es sich um Auszahlungen handelt die im Rahmen der Vererbung eines Geschäftes gehen, dann gehören diese zu den Betriebsausgaben. Handelt sich es aber bei der Erbangelegenheit um eine rein private Erbangelegenheit, dann ist nichts steuerlich verwertbar.

Ich kann keine Belastung erkennen - im Gegenteil.