Ausgleichszahlung an Miterben - steuerlich absetzbar?
Kann eine Ausgleichzahlung an den Miterben bei der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung oder Werbungs- bzw. Betriebskosten abgesetzt werden? Vielen Dank
4 Antworten
Leider ist nicht genau beschrieben worum es geht.
Wenn Du unter Ausgleichszahlung verstehst, dass einer Dinge (kein Geld) im Wert von 70.000,- erbt und der Andere Sachen im Wert von 50.000,- und nun muss der mit den Sachen im Wert von 70.000,- dem anderen eine Zahlung leisten um beide wertmäßig gleich zu stellen.
Diese hat aber nicht mit Einkommensteuer zu tun, sondern vermindert den Betrag, den der Erbe der 70.000,- in der Erbschaftsteuer zu versteuern hat auf 60.000,- und der andere muss das Erbe von 50.000,- + Ausgleichszahlung der Erbschaftsteuer unterwerfen.
Wenn man hier erfahren würde, was genau passiert ist, wäre vielleicht auch eine Antwort möglich.
In der Erbschaftsteuer gibt es sowas wie
außergewöhnliche Belastung oder Werbungs- bzw. Betriebskosten
nicht.
Wenn es sich um Auszahlungen handelt die im Rahmen der Vererbung eines Geschäftes gehen, dann gehören diese zu den Betriebsausgaben. Handelt sich es aber bei der Erbangelegenheit um eine rein private Erbangelegenheit, dann ist nichts steuerlich verwertbar.
Ich kann keine Belastung erkennen - im Gegenteil.