Ich bin freiberuflich und angestellt: was ist aktuell mein Haupt- und was mein Nebenarbeitsverhältnis?
Hallo!
Ich bin sowohl freiberuflich tätig als Kunstpädagogin als auch angestellt im kulturellen Bereich/ bei der Stadt.
Ich habe nun ein Schreiben meines Arbeitgebers erhalten, worin es um die "Erklärung zur Lohnsteuerfestetzung und sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung" geht. Darin muss ich angeben, ob mein Arbeitsverhältnis mein Hauptarbeitsverhältnis (Steuerklasse 1,2,3,4, oder 5) ist oder mein Nebenarbeitsverhältnis (Steuerklasse 6).
Ich kreuzte ersteres an und schickte es ab, denn ich habe Steuerklasse 1 und erinnerte mich daran, dass ich es vor Jahren schon einmal so ausgefüllt hatte und dass es richtig war. Doch nun habe ich nachgelesen und recherchiert und mein Arbeitsvertrag wurde ab Februar 2019 geändert, und meine Stundenzahl damals von 12 Wochenstunden auf 7,8 reduziert. Mein freiberufliches Arbeitspensum ist ungefähr gleichgeblieben, es liegt bei ca. 12 Wochenstunden (variierend!).
Die Steuererklärung für 2019 habe ich bereits eingereicht, aber noch keine Antwort erhalten. Ich habe nochmals nachgesehen: im Jahr 2019 habe ich brutto ca. 300 € mehr durch die nichtselbstständige Arbeit verdient als durch die selbstständige - doch wenn der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1000 € abgezogen ist, sind die Einkünfte durch meine selbstständige Arbeit etwas höher.
Stimmt es dann noch, dass die nichtsselbstständige Arbeit mein Hauptarbeitsverhältnis ist/ war und ich in Steuerklasse 1 bin?
2020 habe ich bereits bis jetzt mehr durch die Selbstständigkeit verdient als durch die Anstellung - also ist die nichtselbstständige Tätigkeit nun mein Nebenarbeitsverhältnis? Und ich komme in Steuerklasse 6? Habe ich dann mehr Abzüge? Kann mir vom Arbeitgeber und Finanzamt vorgeworfen werden, dass ich dies übersehen habe? Oder kann ich es einfach rückwirkend ändern? Ich muss es ja auch der Künstlersozialkasse melden, in der ich bin.
Für Hilfe bin ich sehr dankbar!
2 Antworten
Eine freiberufliche selbständige Tätigkeit ist niemals ein "Arbeitsverhältnis", weder Haupt- noch Neben-...
Du hast nur ein Arbeitsverhältnis und dieses ist dann das Haupt-AV.
Wie @Wassonst schon richtig schreibt, ist eine selbständige Tätigkeit kein Arbeits-, oder Anstellungsverhältnis.
Es kann eine selbständige Nebenbeschäftigung sein, oder aber auch Deine Hauptbeschäftigung.
Da bei einer selbständigen Tätigkeit kein Lohnsteuerabzug vorgenommen wird, kannst Du dort auch keine Steuerklasse haben. Steuerklasse 1 für die Anstellung ist vollkommen richtig.
Du hast aber ein ganz anderes Problem. DEine Anstellung reicht nicht für die Zahlung der Krankenversicherung. Auf Deine Gewinne aus der selbständigen Tätigkeit wirst Du Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Danke für die Anwtort! Also ist die Steuerklasse 1 auf jeden Fall die richtige Steuerklasse für mich, da meine Anstellung mein Hauptarbeitsverhältnis ist, richtig?
Jedoch verdiene ich je gerade mehr durch meine Freiberuflichkeit, weshalb sie wohl als mein Hauptberuf anzusehen ist. Dann müsste ich wohl wieder über die Künstlersozialkasse die Renten-, Pflege und Krankenversicherungsbeiträge zahlen und nichtmehr über den Arbeitgeber.
Ich dachte "Hauptberuf" wäre das gleiche wie Hauptarbeitsverhältnis - ist es nicht?