Kann man bei einem Minijob auch noch zusätzlich Spesen erstattet bekommen?

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Spesen sind z. B. berufl. bedingte Reisekosten wie Bahntickets, Kilometergeld, Parkgebühren und dergleichen Auslagen. Die Erstattung durch den AG ist steuerfrei, das trifft auch auf Verpflegungsmehraufwand anl. einer Dienstreise zu.

Du kannst als Minijobber jeden Monat einen steuerfreien Sachbezug von max. 44 Euro bekommen und Dein AG kann Dir steuerfrei den Kindergartenbeitrag ersetzen. Kurz gesagt, alles was ein "Voll-Arbeitnehmer" steuerfrei bekommen kannst, das geht bei Minijobbern auch.

Eine Bonuszahlung ist weder beim normalen AN, noch bei Minijobbern steuerfrei.