Wie wird ALG berechnet?
Halo zusammen,
Weiss jemand, wie im folgenden Fall das ALG I berechnet wird?
Fall: Nach 2 Jahren Elternzeit wird man noch 3 Monate entgeltlich freigestellt.Werden die 3 Monate Freistellung (und das entsprechende Gehalt) für den Bemessungszeitraum berücksichtigt, oder wird das ALG doch fiktiv gerechnet?
Vielen Dank im Voraus!
3 Antworten
Ich meine, der Tagessatz wird zunächst anhand der Bruttobezüge der vergangenen relevanten 12 Monate berechnet. Und in einem zweiten Schritt werden dann fiktive SV- und Lohnsteuerbeträge abgezogen, und zwar anhand der dann aktuellen LSK.
Deshalb wird ja ein rechtzeitiger Wechsel der Steuerklasse für die späteren Arbeitslosen empfohlen. Denn das höhere ALG bleibt, während der Partner/das Paar die überzahlte Lohnsteuer erstattet bekommt.
Man muss sich nur vorher überlegen, ob man bis dahin liquide ist, wenn das Hauptgehalt netto zunächst niedriger ausfällt.
ALG1 wird nach dem letzten Verdienst berechnet. In den Monaten wo Du einen Anspruch erworben hast, also gearbeitet hast.
Elterngeld ist halt so ähnlich wie Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und spielt da keine Rolle.
Freistellung ist quasi unbezahlter Urlaub, spielt auch keine Rolle. Hast Du denn Zahlungen erhalten in der Freistellung? Oder warst Du nur versichert?
Ja dann bist Du ja auch Arbeitslosen versichert und erwirbst auch Ansprüche. Dann erübrigt sich die Frage.
Das Gesamteinkommen ist entscheidend, nicht ob Du vorher noch einen Steuerklassenwechsel beim FA beantragt hast. Die Gesamtsteuer wird immer nach dem Gesamteinkommen berechnet; dabei ist es egal was Du vorher beantragt hast; im Zweifelsfall mußt Du halt Steuern nachzahlen. Dann hast Du zwar vorübergehend mehr im Geldbeutel, aber um die Steuernachzahlung kommst Du nicht herum.
ALG ist aber steuerfrei und unterliegt nur dem Progressionsvorbehalt. Theoretisch bliebe also einem insgesamt mehr Netto in der Tasche, oder?
Ich werde in der Freistellung mein volles Gehalt bekommen