Firmenwagen während der Elternzeit
Hallo,
ich nutze einen Firmenwagen der mit einem Betrag erst vom Bruttoeinkommen abgezogen und nachher wieder mit geldwerten Vorteil, 1% BLP, km Pauschale hinzu gerechnet wird.
Als Beispiel: Aktuell 3.000€ Brutto-Einkommen Das Nettoeinkommen müsste lt. Berechnung bei ca. 1900€ liegen. Aufgrund des Firmenwagen liegt das Nettoeinkommen bei ca. 1500€.
Die Berechnung des Elterngeld erfolgt nun mit 65% vom Nettogehalt. Von welchem Nettogehalt? Mit oder ohne Auto?
Das Auto soll ich laut Arbeitgeber während meiner 2 monatigen Elternzeit auf jeden Fall voll bezahlen. Dies würde für mich bedeuten ich zahl auf jeden Fall mind. 400€ für das Auto. Demnach müsste sich das Elterngeld vom Netto ohne Auto berechnen, sonst würde ich doppelt bezahlen oder?
Ich habe leider bisher nichts dazu im Internet gefunden, es dreht sich meist ausschließlich um Dienstwagen.
Besten Dank und viele Grüße
2 Antworten
@Tina34: Danke für die Schnelle Antwort. Leider muss ich nochmal nachfragen. Das heißt ich bekomme das Elterngeld wie im erst genannten Beispiel von 1900€ und nicht von 1500€. Korrekt? Zusätzlich müsste ich dann von meinem Elterngeld (1900*65%) das Auto ca. 400€ zahlen? Wenn ja bin ich beruhigt und danke vielmals. :)
Leider ist es nicht mehr so: Was vor kurzem noch erlaubt war, hat das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg jetzt gekippt (Az. L 11 EG 1721/12). Vor kurzem hatte das Sozialgericht Stuttgart noch geurteilt, dass der geldwerte Vorteil nicht auf das Elterngeld angerechnet werden dürfe. Auch wenn Arbeitnehmer mit Dienstwagen finanziell im Vorteil seien, dürfe sich ihr Elterngeld deshalb nicht verringern (Az. S 17 EG 6737/10). Das sieht das LSG Baden-Württemberg anders: "Die Überlassung eines Pkw (Dienstwagen) durch den Arbeitgeber zur privaten Nutzung während des Bezugs von Elterngeld stellt einen geldwerten Vorteil dar, der im und für den Elterngeldbezugszeitraum erarbeitet wird und daher zum nachgeburtlichen Einkommen zählt."