Säumniszuschlag Krankenkasse berechnen?
Hallo ihr Lieben,
Ich komme mit dem Verständnis der Berechnung des Säumniszuschlags bei Krankenkassen nicht ganz klar: Er beträgt 1% der Beitragsschuld je angefangenem Monat.
Angenommen der Versicherte zahlt 10 Jahre keine Abgabe. Ist die Rechnung dann 500€ (fiktiver GKV Beitrag) 12 Monate * 10 Jahre= 60.000 €Beitragsschuld und davon dann 1% also 600€ für 120 Monate = 72.000€ Säumnis + 60.000 Beitragsrückstand?
ODER:
wird das so berechnet:
- Monat 500 nicht bezahlt Säumnis = 120 Monate = 500 * 1,2% = 600
- Monat 500 nicht bezahlt Säumnis = 119 Monate = 500 * 1,19 =595
- Monat 500 nicht bezahlt Säumnis = 118 Monate...
oder werden die Beträge kumuliert:
- Monat 500 nicht bezahlt Säumnis = 120 Monate = 500 * 2,2% = 1.100
- Monat 500+1.100= 1.600 nicht bezahlt Säumnis = 119 Monate = 1.600 * 2,19 = 3.504
- Monat 500+3.504 nicht bezahlt Säumnis = 118 Monate = 4.004 * 2,18 = 8.728
3 Antworten
Ich meine, dass das für jeden Monat berechnet und dann addiert wird.
Monat 1, Rückstand 500,-€, SZ 1%= 5,-€
Monat 2, Rückstand 1.000.-€, SZ = 10,-€
Monat 3 , Rückstand 1500,-€, SZ = 15,-€
Summe SZ am Ende des dritten Monats = 30,- €.
Das hätte ich vor einiger Zeit mal gelesen. Aber die Antwort von Barmer als fachlich Kompetenter ist natürlich vorzuziehen.
Nein ist wg. unterschiedlicher gesezlicher Lage in jedem Jahr/Zeitraum anders. Es gab auch 6%/Monat in der Vergangenheit. Schon die Annahme das diese Regellung über 10 Jahre gleich wäre, ist Falsch.
Kannst du das erläutern, ich weiß, dass es Ende 2013 eine Änderung gab, da wurde der Säumniszuschlag von 5% auf 1% gesenkt, danach sollte es doch durchgängig 1% sein, davor 5%. Wieso war der Zins denn auch 6%?
Hallo, ich denke die zweite Variante entspricht der Vorgabe. Ob das wirklich so berechnet wird, weiss ich allerdings nicht.
Dass die Säumniszuschläge den Beitrag übersteigen, ist aber schon vorgekommen.
Viel Glück
Barmer
Kannst du mir sagen, wie oder wo ich das genau rausfinden kann?
Nein, das nehmen wir nicht an - weil man Hausaufgaben selbst macht (sonst hiessen sie ja Finanzfrageaufgaben).
Das ist keine Hausaufgabe, ich habe versucht, das zu verstehen aber ich finde verschiedene widersprüchliche Darstellungen (oder ich kapiere sie einfach nicht). Ich habe drei verschiedene Rechenwege vorgestellt, kannst du mir einen Tipp geben, welcher in die richtige Richtung geht? Danke
Vielleicht verstehe ich hier was falsch, habe mich gerade erst angemeldet, ich dachte es geht hier um Finanzthemen, es ist kein persönlicher Bezug vorhanden aber es ist vielleicht auch für andere interessant. Es geht hier in diesem Thema um die Frage, wie Säumniszuschläge (gibt es ja nicht nur bei der Krankenkasse) konkret berechnet werden. Ich halte das schon für ein Finanzthema.
Danke für die Antwort, dann ist die dritte Methode wohl falsch, dort habe ich die Säumniszuschläge ja zum zu zahlenden Betrag dazu addiert und was du sagst, machst auch Sinn. Teilzahlungen habe ich jetzt komplett rausgenommen, es ging mir um eine Situation, in der der Betroffene jahrelang keine KV Beiträge gezahlt hat.
Du meinst, die Rechnung ist dann bei 10 Jahren, 120 Monaten 500€ / Monat als Nachzahlung:
- 500 1% = 5 €
- 1000 1% = 10€
- 1500 1%= 15€
- 2000 1% = 20€
120 60.000 1% = 600€
und die Summe alle Säumniszuschläge wäre dann zusätzlich zu den angehäuften Beiträgen zu zahlen.
Nein, das meine ich nicht. Säumniszuschläge fallen nicht jährlich an, sondern monatlich.
- Rate Januar 500 € die ersten Sz fallen im Februar an - also 11 (nicht zwölf) mal 5 Euro
- Rate Februar 500 € die ersten St fallen im März an - also 10 mal 5 Euro - und jetzt viel Spass - ich sagte doch - der Computer machts.
Danke für deine Ausführungen. In meiner Rechnung habe ich Monate angegeben, darum die 120. als letzten Monat aber ich habe die Beträge kumuliert, wenn ich dich verstehe, ist dies nicht der Fall, jede monatliche Zahlung die vom Versicherten getätigt worden sein sollte, wird also individuell betrachtet, die ansammelnde Beitragsschuld wird nicht zusammengenommen.
Da spielen auch gesetzl. Änderungen hinein. Das mit den 1% pro Monat war ja nicht durchgehend so. Es gab auch 6% pro Monat.
Wurde mehrmals gesetzl. geändert. Ohne Kenntnisse der genauen Rechtslage im jeweiligem Jahr ist dies nicht möglich. Da wirst Du Dir die Finger wund googeln.
Wie immer Blödsinn - die 6 % gab es noch nie - es gab nie eine Gesetzesänderung - aber das ist ja Deine Masche - sowas hast Du schon x-fach behauptet und nie eine einzige Fundstelle nennen können/wollen (eben weil sie nicht existiert).
Die exakte Berechnung von Sz ist ein Kinderspiel.
Hallo, ich hab es oben erwähnt, ganz falsch liegt hildefeuer nicht, 2013 gab es tatsächlich eine Änderung, der Zuschlag wurde von 5% auf 1% gesenkt. Angenommen man würde heute die Steuern für 10 Jahre nachzahlen müssen, denke ich, wäre es möglich, dass für die zeit bis zur Änderung man eben 5% zahlen musste und ab dann nur 1%.
https://archiv.bundesregierung.de/archiv-de/schuldenfalle-beseitigt-420692
Das ich kein Experte bin, dürfte klar sein, ich hab mich auf das hier bezogen.
Das Thema ist gegessen, deine Rechnung ist korrekt. Es wird für jeden Beitragsmonat für jeden Monat in dem der Betrag nicht bezahlt wurde 1% erhoben.
Das ist das gleiche als ob man monatlich 1% auf den Gesamtbetrag erhebt, weil eben 1% auf alles = 1% auf alle Teile.
Danke für den Ansatz, ja ich finde es auch verwirrend, dabei ist es vermutlich ganz einfach.