Wird der Dienstwagen bei Elterngeldbezug mit überschneidenden Monaten Erwerbstätigkeit/Elterngeld doppelt berechnet?
Hallo,
ich bin seit dem 14.03 für einen Monat in Elternzeit. Für die Zeit 01.03-13.03 wurde mein Burttogehalt anteilig und die Dienstwagennutzung für den gesamten Monat gerechnet bzw. versteuert. Das wird auch in der Abrechnung April, 14.04-31.04, so sein und ist inhaltlich korrekt.
Die Elterngeldstelle möchte den Dienstagwagen als geldwerten Vorteil für den Zeitraum 14.03 - 13.04 (1. Lebensmonat) ebenfalls anrechnen.Somit wird der Dienstewagen für März und für April für den jeweiligen kompletten Monat versteuert über meinen Arbeitgeber und von menem anteiligen Gehalt auch vollständig in Abzug gebracht. Gleichzeitig wird aber auch der geldwerte Vorteil beim Elterngeld in Abzug gebracht.
Aus meinem Verständnis heraus muss ich in diesem Jahr dann 13 Monate für die Nutzung von 12 Monaten "zahlen". Habe ich hier einen Denkfehler? Erfolgt ein Ausgleich über die Lohnsteuerabrechnung?
Außerdem ist noch unklar, ob die Elterngeldstelle nur 1% anrechnet oder auch die Distanz zur Arbeitsstätte (km x 0,03% des Wagens) mit anrechnet. Gibt es dazu eine klare Regelung?
Die Elterngeldstelle konnte mir beides nicht beantwirten ("Sie bekommen einen Bescheid, dann sehen Sie genau was wir berechnet haben und können sich dann wieder melden").
Das Urteil zu dem Thema, L 11 EG 1721/12, habe ich mir angesehen. Der Sachverhalt ist jedoch ein anderer (und weitaus komplexer), da hier über mehrere Monate hinweg Dienstwagennutzung mit Elterngeldbezug stattfand.
Danke für aufklärende Worte!
2 Antworten
Aus meinem Verständnis heraus muss ich in diesem Jahr dann 13 Monate für die Nutzung von 12 Monaten "zahlen".
Falsch. Für Deine Autonutzung "zahlst" Du mit Deiner Arbeitsleistung. Du darfst das Auto 12 Monate nutzen, obwohl Du in diesem Jahr nur 11 Monate arbeitest. Kulanter Arbeitgeber.
Das Du swohl versteuerst, wie das es auch beim Elterngeld berücksichtigt wird, ist doch logisch. Du darfst den Wagen privat nutzen. Damit entsteht die Steuerfolge.
Und da Du den Wagen nutzen darfst hast Du ja auch ein Einkommen, wenn auch in Form einer Dienstleistung und nicht eines Barbetrages. Das wird auf das Elterngeld angerechnet.
Außerdem ist noch unklar, ob die Elterngeldstelle nur 1% anrechnet oder auch die Distanz zur Arbeitsstätte (km x 0,03% des Wagens) mit anrechnet. Gibt es dazu eine klare Regelung?
Sieh doch bitte auf Deine Gehaltsabrechnung. Da Du nicht zur Arbeit gefahren bist, sollten die 0,03 % pro Km nicht abgerechnet worden sein. Damit würde sich dann auch automatisch der Betrag vermindern, der angerechnet werden kann.
Die private Nutzungsmöglichkeit des Dienstwagens zählt zum nachgeburtlichen Einkommen. Somit wird es beim Elterngeld angerechnet. Das ist eine der Regelungen wo man einfach nur pech gehabt hat. Da sich hier die Steuerregelung das immer der ganz Monat gerechnet werden muß uns ich damit das Problem beim Elterngeld ergibt.