Steuererklärung Anlage KAP + KAP-INV - Ausländische Investment Fonds bei deutscher Bank?

1 Antwort

Bei allen Fonds, die du in D lagerst, übernimmt die Depotstelle die Besteuerung.

Die Anlage KAP-INV ist für Erträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben.

Also brauchst du die Anlage KAP-INV nicht auszufüllen. Der Bankberater hat aber nur fast die richtige Auskunft gegeben. Fast, weil wenn du ein Depot im Ausland mit deutschen Fonds hast, musst du die Einkünfte aus denen auch in der Anlage KAP-INV erklären. Es wird ja auch bei denen nichts abgezogen.

Dein Programm hat also einen Fehler drin. Vermutlich hast du aber eingegeben, dass du ein Depot im Ausland hast. Wenn es ein Fehler des Programms ist, wäre es nett, wenn du schreibst, welches Programm es war.

Seit 2018 macht es keinen Unterschied, aus welchem Land die Fonds kommen.


Zappzappzapp  08.04.2021, 20:31

Hat er/sie doch geschrieben: WISO-Steuer-Sparbuch.