Hallo, wo trage ich meine Kontoführungsgebühr/en ein, wenn ich nicht zur Anlage N veranlagt bin und trotzdem meine Steuererklärung abgeben muss?
Ich bin Rentner, da kann ich es bei den Werbungskosten auf Seite 2 eintragen.
Meine Frau ist nicht berufstätig, hat aber Einnahmen, die ebenfalls steuerlich behandelt werden müssen. Bei ihr stellt sich mir die Frage, wohin mit den Kontoführungsgebühren....
Danke für Eure Antwort/en.