Feststellungserklärung ausfüllen - Behandlung von Prämie bei neuem Vertragsabschluss
Hallo, ich bin gerade dabei, eine Feststellungserklärung für das Jahr 2012 auszufüllen und bin dabei auf ein kleines Problem gestoßen.
Kurze Schilderung: Meine Mutter, meine Schwester und ich bilden eine Erbengemeinschaft und besitzen ein Stück Land, welches verpachtet ist.
Nun haben wir für das Jahr 2012 neben der normalen Pachte noch eine Sonderpachte bekommen (wegen der guten Ertragslage des Pächters). Außerdem haben wir den Pachtvertrag verlängert und dafür noch einmal eine einmalige Sonderprämie bekommen.
Gebe ich das ebenfalls wie die normale Pachtzahlung einfach als Einnahme aus Vermietung / Verpachtung unbebauter Grundstücke in der Anlage V an? Oder gibt es dafür eine Extra-Zeile / ein Extra-Formular?
Außerdem bin ich mir immer nicht sicher, was man in der Anlage FB bei Art der Beteiligung und Art des Beteiligten angeben muss? Wir sind einfach nur 3 Leutchen, mit einem Stück Acker, was wir an eine Agrargenossenschaft verpachtet haben...
Vielen Dank für Eure Hilfe.
LG Steffi
1 Antwort
Hallo Enno,
erstmal vielen Dank für Deine schnelle Antwort. Ja, es ist unsere erste Feststellungserklärung und deshalb bin ich da gerade mächtig am machen und tun...
Bei Art der Beteiligung gibt es folgende Auswahlmöglichkeiten:
- persönlich haftender Gesellschafter einer OHG
- Komplementär
- Kommanditist
- sonstiger Mitunternehmer ohne Haftungsbeschränkung
- sonstiger Mitunternehmer mit Haftungsbeschränkung i.S.d.§ 15a EStG
- Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
- Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, mit Haftungsbeschränkung i.S.d.§ 15a EStG
- Treuhänder
- Treuhänder, der nur für einen haftungsbeschränkten Treugeber tätig ist
Irgendwie passt das alles nicht so wirklich, find ich...
Muss ich eigentlich auch diese Anlage FE 1 ausfüllen? Die vom Finanzamt meinte ja, aber das ist doch nur für Gewerbetätige, oder???? Zumindest hab ich das in den Ausfüllhinweisen so verstanden...
Vielen Dank.
Lg Steffi
Gesellschafter / Gemeinschafter, der nicht Mitunternehmer ist, ohne Haftungsbeschränkung
Da ist es.
Kommentare sollten so wie meiner hier an die Antwort angefügt werden. Ich bin nur durch Zufall nochmal hierhergekommen.