Erste Rechnungen auch über die Private Steuernummer?
Ich habe mich in Elster mit meinen Daten eingeloggt und mir den Fragebogen zu steuerlichen Erfassung, zwecks Kleingewerbeanmeldung rausgesucht und auch schon angefangen diesen auszufüllen nachdem das Schreiben vom FA kam. Jetzt steht da aber schon eine Steuernummer drin. Das ist aber meine private, ich denke zwecks interner Zuordnung. Kann ich diese auf den ersten Rechnungen angeben?
Gewerbe läuft seit 1.10. und die ersten Rechnungen sind schon fällig und da muss ja eine Steuernummer drauf stehen. Am Ende läuft das bei der Einkommenssteuer ja eh wieder alles über eine Nummer.
4 Antworten
Dein Sachverhalt ist nicht so eindeutig, wie man zuerst denken könnte.
Du schreibst etwas von Kleingewerbe. Das Wort wirst Du aber auf dem ganzen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung nicht finden, sondern nur "Kleinunternehmer."
Wenn Du aber die Kleinunternehmerregelung nutzen willst (Aufschrift auf der Rechnung: "keine Umsatzsteuer gem. § 19 UStG"), brauchst Du auch keine Steuernummer drauf zu schreiben, denn Deine Kunden haben sowieso keinen Vorsteuerabzug.
Aber es stellt sich mir die Frage, ob Du überhaupt geprüft hast, was für Dich günstiger ist, Regelbesteuerung, oder Kleinunternehmerregelung?
Als Unternehmer wirst Du, wie @Wurzlsepp schon schrieb, in einen anderen Bearbeitungskreis kommen und damit wird auch eine neue Steuernummer zugeteilt.
Die Steuernummer wird auch weiterhin für Ihr Geschäft die private bleiben. Das ist normal bei einem Einzelunternehmen, solange der Wohnsitz und die Geschäftsadresse in der Zuständigkeit des gleichen Finanzamtes liegen.
Dann handhaben das die Finnzämter offenbar unterschiedlich. Bei mir war es damals so, dass die Steuernummer gleich blieb.
Das könnte stimmen, wenn man wüsste, wozu die bisherige St.Nr. gedient hat.
Vielen Dank. Nach dieser Antwort suche ich schon seit Stunden. Wollte es eben erst mal versuchen selber zu recherchieren..
Seit Beginn meiner Selbständigkeit habe ich nun schon in 10 Jahren die dritte Steuernummer erhalten. Weniger lustig war ein Mahnverfahren seitens des Finanzamtes. Ich hatte eine Steuererklärung unter einer neuen Steuernummer gemacht. Die zuständige Abteilung wusste von dieser neuen Nummer nichts und hat mich unter der alten Steuernummer mehrmals böse angemahnt.
Es ist völlig egal, welche Steuernummer Du angibst.
Na ja, es sollte schon eine eigene sein, die vom Nachbarn wäre nicht hilfreich. ;-) :-)
ähm, nein!
durch die Gewerbeanmeldung wechselt im Finanzamt die Akte vom Status "Arbeitnehmerveranlagung" in "Allgemeine Veranlagungstelle".
das sind 2 KOMPLETT verschiedene Abteilungen!
somit erfolgt ein Wechsel der Steuernummer