Wie einkommensteuerpflichtige Einnahmen bei Freelancer-Plattform upwork errechnen?
Hallo liebe finanzfrage-Community, ich (Kleinunternehmer) bin seit einigen Wochen auf der Freelancer-Plattform Upwork tätig. Jedoch ist mir nicht ganz klar, wie meine dortige Tätigkeit einkommensteuerrechtlich erfasst werden muss. Nehmen wir an ich einige mich auf upwork mit einem Klienten auf die Leistungserbringung in Höhe von 600 €. In diesem Fall zieht upwork Gebühren und Umsatzsteuer von diesen Betrag ab und überweist wir den Restbetrag:
600 € Kosten für meinen Kunden -110 € Servicegebühr upwork -20,9 € Umsatzsteuer = 469,10 € Überweisungsbetrag
Muss ich nun in meiner Steuererklärung die 600 € als Einnahmen ansetzen und hiervon die Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer als Kosten abziehen? Oder setze ich die überwiesenen 470 € als Einnahmen an und ziehe hiervon die Servicegebühr inklusive Umsatzsteuer ab? In der unten verlinkten Antwort auf eine ähnliche Frage klingt es für mich so, als müsste nur der Überweisungsbetrag in Höhe von 470 € angerechnet werden.
Ich wäre sehr dankbar falls mir jemand dabei helfen könnte, diese Unklarheiten zu beseitigen. Ich habe bereits den folgenden Artikel auf dieser Seite gelesen, konnte hiermit jedoch nicht meine Fragen vollständig beantworten: https://www.finanzfrage.net/frage/wie-bei-freelance-arbeit-auf-upwork-einnahmen-festhalten-und-umsatzsteuer-dokumentieren
Vielen herzlichen Dank schon mal im Voraus.
2 Antworten
Einnahme: 600 €
Betriebsausgabe 130,90 €
Da ich der Autos der verlinkten Antwort war, hier nur als Ergänzung zur perfekten Antwort von @Wurzlsepp, dort war gefragt, ob mit der Erfassung der Nettozahlungen alles erfasst wäre. Ja, wenn man brutto und netto gleich saldiert ist alles erfasst, eine getrennte Erfassung ist aber anzuraten, auch wenn mit der Versteuerung der zugeflossenen Beträge alles versteuert wird.
Was mir auffällt ist, dass sowohl der erste Frager, wie auch Du auf die Kleinunternehmerregelung soviel Wert legen, obwohl ich bereits in der ersten Antwort darauf hingewiesen habe, dass Geld verschenkt wird.
Keiner von Euch wird für Privatleute leisten, über die Plattform sogar meist für Kunden im Ausland. Da kann ma sich doch die Vorsteuer zurückholen, ohne das man dafür selbst etwas abgeben muss.
Zumal, wenn man doch keine hohen Ausgaben hat, für die man Vorsteuer ziehen könnte. Ein mehrere Jahre alter PC, etwas Papier und Toner, etwas anteilige Telefonkosten etc., was bringt das schon an Vorsteuerabzug?
Genau. Ein alter Computer wird ersetzt durch einen neuen und schon sind 190,- Euro Abzug geschehen. Auch bei den kleinen Ausgaben kommt eins zum Anderen.
Kostenloses Fibuprogramm aus dem Internet udn die Belege buchen, man braucht es für die Steuererklärung sowieso. Die Sache mit der Steuer kostet eventuell 2 Stunden pro Jahr, aber bei 100,- Euro Vorteil sind das 50,- pro Stunde.
Ausserdem sollte man das kostenlose Erstgespräch it einem StB immer in Anspruch nehmen.
Letztens war einer bei uns dem hatte einer gesagt "mache Kleinunternehmer, dann musst Du keine USt zahlen."
Der Dritte Kunde (der Mandant arbeitet im Baubereich) sagte "das ohne Umsatzsteuer ist richtig, aber da muss nicht § 19 drunter stehen, sondern § 13 b".
Muss ich noch erklären, was diese "guten Ratschläge" bei dem Menschen ausgelöst haben?
Dein Ratschlag ist natürlich richtig.
Aber ich kann das schon gut verstehen, dass man als Laie lieber die Finger läßt vom Thema Umsatzsteuer, zu dem man dann doch einige Kenntnisse haben müßte.
Zumal, wenn man doch keine hohen Ausgaben hat, für die man Vorsteuer ziehen könnte. Ein mehrere Jahre alter PC, etwas Papier und Toner, etwas anteilige Telefonkosten etc., was bringt das schon an Vorsteuerabzug?
Im Vergleich zum Arbeitsaufwand, sich in das Thema einzuarbeiten und hier Fragen zu stellen. Da würde ich auch lieber mal zwei Stunden mehr arbeiten, und hätte die ganzen Probleme nicht.
Natürlich mit Steuerberater wäre das anders, aber ob sich das dann lohnt?