Steuer: Weiterbildungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen?

2 Antworten

Das ist relativ einfach.

Die Kosten sind als Werbungskosten abzugsfähig.

Dabei an alles denke, auch Fahrtkosten, Literatur, 1/2 der Internetkosten usw.

Dei Erstattungen des Arbeitgebers werden dagegengerechnet in dem Jahr, in dem sie fließen.

Dass kann dazu führen, dass in dem Jahr wo es kommt, versteuert werden muss.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986