Steuer: Weiterbildungskosten werden vom Arbeitgeber übernommen?
Liebes Forum,
Zu folgender Thematik konnte ich online bisher keine Informationen finden:
Mir fallen monatlich laufende Kosten für eine Weiterbildungsmaßnahme an. Diese Kosten werden, bei erfolgreichem Abschluss, zu 50% durch den Arbeitgeber rückerstattet.
Wie und welcher Höhe kann ich die laufenden Kosten steuerlich geltend machen? Ist die Rückerstattung für mich steuerpflichtig?
Vielen Dank im Voraus.
Gruß.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Das ist relativ einfach.
Die Kosten sind als Werbungskosten abzugsfähig.
Dabei an alles denke, auch Fahrtkosten, Literatur, 1/2 der Internetkosten usw.
Dei Erstattungen des Arbeitgebers werden dagegengerechnet in dem Jahr, in dem sie fließen.
Dass kann dazu führen, dass in dem Jahr wo es kommt, versteuert werden muss.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986