Elterngeld: laufende Bezüge (Fixgehalt) vs. sonstige Bezüge (variabler Anteil)-dürfen regelmässige monatliche Provisionen als sonstige Bezüge erklärt werden?

2 Antworten

Das die Provisionen, "erfolgsabhängiger Vergütungsanteil" in der Gehaltsabrechnung als sonstiger Bezug auftauchen, ist ja nichts, als eine Bezeichnung des Arbeitgebers.

Wenn man sich die Gehaltsabrechnung ansieht, wird man ja erkennen, das von der Gesamtsumme der Bezüge die Steuern, sowie Sozialabgaben abgezogen wurden. Damit ist dieser Gesamtbetrag auch die Basis für die Elterngeldberechnung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fkrause 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 11:21

Hallo Herr Binder, das sehe ich selbst auch so. Allerdings halten sich die Behörden scheinbar rein an die Kennzeichung laufender Bezug (L) und ziehen diesen zur Berechnung heran. Ich versuche auch gerade zu prüfen ob es für den Arbeitgeber einen Steuer-Vorteil gibt, die Provisionen als sonstigen Bezug (S) einzuordnen.

Schlägt man dies nach, dürften eigtl. regelmäßige monatliche Provisionen nicht unter Sonstige Bezüge laufen, zB. unter lohn-info. de

Für diesen Punkt suche ich allerdings die rechtliche Grundlage um das zu diskutieren.

Sieh mal hier nach. Vor allem der letzte Satz dürfte für Dich relevant sein.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.bundestag.de/blob/531104/5fb36710b2fa918e9b4adf87370fffc6/wd-9-043-17-pdf-data.pdf&ved=2ahUKEwjvvsXswpreAhVS-aQKHR1FCIoQFjAAegQIBBAB&usg=AOvVaw18RSMlapyDJG7z2o_VXCg6

In jedem Fall würde ich gegen den Bescheid ( wenn es ein Bescheid ist) Widerspruch einlegen und ggf. den Arbeitsvertrag beilegen und damit argumentieren, dass es sich nicht um einmalige Sonderzahlungen vergleichbar mit Weihnachtsgeld etc. handelt, sondern um regelmässige Gehaltsbestandteile.


fkrause 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 11:39

Hi @Andri123, der Link und auch der weiterführende darin sind sehr hilfreich. Bescheid liegt noch nicht vor, das ist die Aussage die ich von meiner Elterngeldstelle im Vorfeld erhalten habe. Würde bei so einem Bescheid in jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn ich die Gesetzestexte lese, sieht es jedoch nicht besonders gut aus. Bevor man sich mit den Behörden auseinandersetzen darf, lässt es sich vermutlich über den AG leichter klären. Bin jetzt an der Stelle wo für mich in Frage steht, warum das überhaupt als Sonstiger Bezug ausgewiesen wird. Schlägt man es nach, würde rein inhaltlich eine monatliche Provision nicht unter Definition "Sonstige Bezüge" fallen.