Elterngeld: laufende Bezüge (Fixgehalt) vs. sonstige Bezüge (variabler Anteil)-dürfen regelmässige monatliche Provisionen als sonstige Bezüge erklärt werden?
Ich bin in Vollzeit fest angestellt und arbeite im Vertrieb. Mein Gehalt setzt sich zu 50% aus Fixum und bis zu 50% variablem Anteil zusammen. Die Provision (variabler Anteil) wird jeden Monat vom Vormonat zusammen mit den Fixum ausbezahlt.
Das Fixum ist auf dem Gehaltsnachweis als laufender Bezug (L), die Provision als sonstiger Bezug (S) deklariert.
Nun teilt mir die Elterngeldstelle mit, das für die Berechnung des Elterngeldes nur das Fixum herangezogen wird weil es als L laufender Bezug steuerrechtlich behandelt wird, die sonstigen Bezüge/ monatliche Provision nicht. Dadurch schmälert sich mein Elterngeld nicht unerheblich.
Frage: ist es korrekt das monatliche regelmäßige Provisionen als "sonstige Bezüge" ausgewiesen sind?
Gibt es steuerrechtlich eine Möglichkeit, diese sonstigen Bezüge in laufende Bezüge rückwirkend umzuwandeln?
2 Antworten
Das die Provisionen, "erfolgsabhängiger Vergütungsanteil" in der Gehaltsabrechnung als sonstiger Bezug auftauchen, ist ja nichts, als eine Bezeichnung des Arbeitgebers.
Wenn man sich die Gehaltsabrechnung ansieht, wird man ja erkennen, das von der Gesamtsumme der Bezüge die Steuern, sowie Sozialabgaben abgezogen wurden. Damit ist dieser Gesamtbetrag auch die Basis für die Elterngeldberechnung.
Hallo Herr Binder, das sehe ich selbst auch so. Allerdings halten sich die Behörden scheinbar rein an die Kennzeichung laufender Bezug (L) und ziehen diesen zur Berechnung heran. Ich versuche auch gerade zu prüfen ob es für den Arbeitgeber einen Steuer-Vorteil gibt, die Provisionen als sonstigen Bezug (S) einzuordnen.
Schlägt man dies nach, dürften eigtl. regelmäßige monatliche Provisionen nicht unter Sonstige Bezüge laufen, zB. unter lohn-info. de
Für diesen Punkt suche ich allerdings die rechtliche Grundlage um das zu diskutieren.
Sieh mal hier nach. Vor allem der letzte Satz dürfte für Dich relevant sein.
In jedem Fall würde ich gegen den Bescheid ( wenn es ein Bescheid ist) Widerspruch einlegen und ggf. den Arbeitsvertrag beilegen und damit argumentieren, dass es sich nicht um einmalige Sonderzahlungen vergleichbar mit Weihnachtsgeld etc. handelt, sondern um regelmässige Gehaltsbestandteile.
Hi @Andri123, der Link und auch der weiterführende darin sind sehr hilfreich. Bescheid liegt noch nicht vor, das ist die Aussage die ich von meiner Elterngeldstelle im Vorfeld erhalten habe. Würde bei so einem Bescheid in jeden Fall Widerspruch einlegen, wenn ich die Gesetzestexte lese, sieht es jedoch nicht besonders gut aus. Bevor man sich mit den Behörden auseinandersetzen darf, lässt es sich vermutlich über den AG leichter klären. Bin jetzt an der Stelle wo für mich in Frage steht, warum das überhaupt als Sonstiger Bezug ausgewiesen wird. Schlägt man es nach, würde rein inhaltlich eine monatliche Provision nicht unter Definition "Sonstige Bezüge" fallen.