Zurückzahlung des Bildungsgutscheins vom Arbeitsamt nach erfolgreicher Kündigungsschutzklage?
Hey Leute,
Bin seit Monaten mit meinem Arbeitgeber vor Gericht. Dieser hat mich schon zweimal gekündigt und die Kündigungen wurden für unwirksam erklärt. Diesmal hat er aber gegen das Urteil Berufung eingelegt. Habe seit September 2021 schon keine Lohnzahlungen mehr von ihm erhalten. Seit Dezember 2021 beziehe ich Arbeitslosengeld I. Vor kurzem habe ich mit meiner zuständigen Betreuerin gesprochen und Sie hat mir den Bildungsgutschein zum Berufskraftfahrer ausgestellt. Dieser dauert ca. 6 Monate und ist sehr teuer.
Mein Anwalt sagte mir jetzt das ich die Arbeit wahrscheinlich wieder aufnehmen müsse wenn mein Arbeitgeber dies während des Verfahrens wünscht.
Meine Frage wäre jetzt:
Was mache ich wenn ich wieder aufgefordert werde zu arbeiten?. Oder die Kündigung für unwirksam erklärt wird? Dann bin ich ja praktisch wieder dort angestellt und ich hätte keine Zeit die Ausbildung vortzusetzen.
Muss ich die Berufskraftfahrer Ausbildung dann abbrechen und die entstanden kosten die durch den Bildungsgutschein gedeckt wurden tragen?
1 Antwort
Danke für die Hilfe konnte grade endlich jemanden beim Arbeitsamt erreichen, der sich auch damit auskennt.
Die Antwort ist gewesen.
Solange man die Ausbildung durch den Bildungsgutschein machen will, darf man es auch. Ja auch wenn man nach einer Kündigungsschutzklage wieder eingestellt ist, weil die Kündigung vom zuständigen Gericht für unwirksam erklärt wurde. In dem Fall muss man nach der Wiedereinstellung eigenständig kündigen. Danach kann man die Ausbildung ganz normal weitermachen.