Steht der Schwester trotz Verzicht ein Pflichtteil zu?
Vor ca. 20 Jahren habe ich das Haus meiner Eltern durch Kauf erworben. Meine Eltern haben Wohnrecht auf Lebenszeit (Wobei mein Vater schon vor 12 Jahren verstorben ist) Meine Schwester wurde ausgezahlt und verzichtet laut Notarvertrag auf weitere Ansprüche.
In diesem Vertrag steht nun leider drin, dass bei meinem Ableben das Haus wieder an die Eltern zurückgeht, evtl. vorh. Ehemann und Kinder sind damals nicht in eine Klausel aufgenommen worden.
In Absprache sollen nun mein Mann und die Kinder als Nachfolger /Erben festgeschrieben werden um das klar zu regeln.
Wie verhält es sich jetzt aber mit einem evtl. Pflichtteil 1. meiner Mutter und 2. meiner Schwester gegenüber, welche ja damals ausgezahlt und auf weiteres verzichtet hat.
Steht ihr durch den Tod unseres Vaters noch ein Pflichtteil zu?
1 Antwort
Leider kennen wir den Vertrag nicht.
War die Ausgleichszahlung an die Schwester bezogen auf das Haus, oder auf das gesamte Erbe?
Was Ihr mit dem Vertrag damals abgehandelt habt war das Haus.
Einer Bekommt das Haus, belastet durch das Wohnrecht für die Eltern und die Schwester bekommt Bargeld und erklärt sich als abgefunden.
Aber da ist nicht gesagt über weiteres Vermögen. Wenn Dein Vater eine Münz- oder Briefmarkensammlung hatte, Goldbarren im Bankschließfach, Geld auf der Bank, da gilt wieder das normale Erbrecht.