Erneuter ladendiebstahl welche folgen?
Ich habe vor fast 4 Jahren einen Ladendiebstahl gemacht. Warenwert 100€. Das Ermitrlungsverfahren wurde ohne Strafe eingestellt
Ich habe diesen dummen Fehler heute mit 27 schon wieder gemacht. Ich war mehrmals mit meinem kleinen sohn mit dem Kinderwagen beim Eurospar unterwegs und habe Lebensmittel im Kinderwagenkorb reingegeben und bin aus dem Laden einfach rausgegangen. Ich wurde letzte Woche erwischt. Es haben zwei Verkäuferinnen vor der Tür gewartet und nach der Rechnung gefragt die ich natürlich nicht hatte. Sie haben gemeint das ich einen Tag vorher es auch geklaut habe und das sie es auf Video haben. Die verkäuferiim hat aber gesagt das sie weiß das ich mehrmals da gestohlen habe nur weiß ich nicht ob Sie es auf Video haben. Die Polizei wurde gerufen und meine Daten wurden aufeschrieben.
Eine halbe Stunde später musste ich zur Polizei und ich musste mich dazu äußern. Man hat gefragt ob ich schon öfter mit der Polizei zutun hatte. Ich habe gestanden das ich vor fast 4 Jahren schonmal gestohlen habe, ich dachte mir lieber zugeben als das sie es herausfinden und dann es gegen mich spricht das ich gelogen habe, schließlich weiß ich nicht ob die Tat von damals gelöscht wurde.
Ich habe mich mehrfach bei der Polizei entschuldigt für diesen blöden Fehler und ihnen erklärt das eigentlich mir die Sachen leisten kann ich habe nicht aus finanziellen Gründen gehandelt sondern einfach aus Dummheit und eigentlich sollte ich für mein Kind ein Vorbild sein. Die Mitarbeiterin die mich erwischt hat macht übermorgen ihre Aussage. Die Ware die ich an dem Tag geklaut habe als ich erwischt wurde habe ich im Laden zurückgelassen. Diese Lebensmittel hätten ca. 85€ gekostet.Ich habe aber mit dem Polizisten vereinbart das ich die Ware vom Vortag bezahlen würde wenn die Mitarbeiterin einverstanden ist. Ist das eingestellte Verfahren von vor 4 Jahren noch gespeichert und kann das noch wegen der jetztigen Strafe gegen mich sprechen? Kommt es zu einem Gerichtsverfahren oder kommt eine Geldstrafe auch mich zu per Post? Muss ich ins Gefängis? Ich hab ein kleines Kind und mache mir sorgen. Wenn ich eine Geldstrafe zahlen muss wie hoch wird die sein Ich bekomme ca. 600€ netto kindergeld und familienbeihilfe. Mein Mann verdient 2400€ netto wird das mitangerechnet und wird er mit hineingezogen oder wird mein Einkommen berrechnet weil ich die Täterin bin? Muss ich eine Vertragsstrafe/Fangprämie an den Laden zahlen? Ich musste dort im Laden nichts zahlen und man auch nicht nach meinen Daten oder irgendwas zum ausfüllen verlangt, vielleicht haben sie die daten von der Polizei? Wie lange dauert es bis das Ermittlungsergebnis ankommt. Ich habe mehrmals geklaut in dem Laden kann mir das nachweisen, werden die videoaufnahmen nach einpaar tagen gelöscht Werde ich nur wegen der tat als ich erwischt wurde bestraft und eben vom vortag weil die videobeweise haben oder werden die ermitteln wie oft ich wirklich dort geklaut habe. Ich mache mir große Sorgen.
1 Antwort
Ich versuche, die wichtigsten Fragen zu beantworten:
Das frühere Ermittlungsverfahren ist noch gespeichert. Intern bei der Justiz. Es hätte also nichts gebracht, das abzustreiten.
Ob das Geschäft von Dir eine Gebühr erwartet, hängt alleine von denen ab.
Vermutlich wird es bei Dir auf eine kleinere Geldstrafe hinauslaufen. (Ins Gefängnis kommst Du auf keinen Fall. Du hast ja keine Bank ausgeraubt.) Du solltest bei der Polizei Dein Einkommen angeben, denn das hat Einfluss auf die Höhe der Geldstrafe. Geringeres Einkommen bedeutet geringe Strafe. In Deinem Falle werden als Tagessatz nur eine sehr geringe Höhe angesetzt. Es wird dazu keine Gerichtsverhandlung geben. Sondern Du wirst einen Strafbefehl bekommen. Das geht alles per Post.
Du hast vermutlich die Chance, dass das Verfahren noch einmal eingestellt wird: Dazu müsstest Du der Polizei oder der Staatsanwaltschaft mitteilen, dass Du die Sache bereust. Und dass Du diese Sache wieder gut machen willst. Und dass Du deshalb im Falle einer Einstellung des Verfahrens freiwillig bereit bist, an eine gemeinnützige Vereinigung eine Spende in Höhe von z.B. 300 Euro zu machen. Die gemeinnützige Vereinigung kann die Staatsanwaltschaft aussuchen, ansonsten würdest Du z.B. an UNICEF, das Kinderhilfswerk der UN, spenden. Wenn Du das vorschlägst, könnte das Verfahren - gegen die Spende - eingestellt werden. So würde ein Anwalt versuchen zu verfahren, wenn er Deinen Fall auf den Tisch bekommen würde. Damit wärst Du nicht vorbestraft. Vielleicht will die Staatsanwaltschaft einen höheren Betrag, aber das wirst Du sehen. Wenn man Dir weitere Diebstähle nachweisen kann, dann werden die 300 Euro nicht reichen. ..
Dein Ehemann hat damit nichts zu tun, denn er hat nichts gestohlen. Sein Einkommen wird aber zu einem kleineren Teil bei Dir mit angerechnet, weil er Dir gegenüber vermutlich unterhaltspflichtig ist.
Wie schnell Du von der Polizei oder der Staatsanwaltschaft Post bekommst, hängt von denen ab. Jetzt sind wahrscheinlich einige im Urlaub. Da dauerts länger.
Danke für deine Antwort. Du machst mir etwas Mut. Die ganze Sache war wirklich dumm von mir und es bereitet mit wirklich Sorgen. Aber danke für die Info.