Gewerbe notwendig, wenn man über den Härteausgleich nebenberufliche Tätigkeiten ausübt?

1 Antwort

Die 410 Euro ist nicht die Grenze, für die man Rechnungen erstellen darf, sondern der Betrag, der bei Nebeneinkünften steuerfrei bleibt. In Deiner Fragestellung

man kann bis zu 410€ steuerfrei in Form einer Nebentätigkeit Rechnungen schreiben

schwingt mit, dass die übersteigenden Beträge unter der Hand bezahlt werden würden. Sie müssen aber versteuert werden.

Und auch ich weise nochmal drauf hin, dass es sich dabei um einen Jahresbetrag handelt.

Zur Frage in der Überschrift: wenn man gewerblich tätig ist, dann muss man das natürlich bei der Gemeinde anmelden.


Andri123  28.11.2022, 19:27

Ich hatte mich schon gewundert, was man mit promotern anfangen will, die pro Jahr 34 Stunden tätig sind. Sie ist wohl wirklich von einer Monatsgrenze ausgegangen.

annarama 
Beitragsersteller
 28.11.2022, 21:24
@Steinemann

Hallo @Steinemann und @Andri123. Ich bin nicht von einer Monatsgrenze ausgegangen, mit ist bewusst, dass es eine Jahresgrenze ist.

Ich vermittle Jobs, die zum Teil auf kurzfristige Beschäftigung und zum Teil über Rechnung laufen. Im jetzigen Fall läuft der Job über Rechnung und da sich viele ohne Gewerbeschein darauf beworben haben, ist diese Regelung für dieses eine Mal jetzt perfekt für mich, da ich dachte, dass man Nebeneinkünfte bis 410€ per Rechnung begleichen dürfe.
Es handelt sich in diesem Fall um einen Job mit einem Honorar über 180€. Ich habe alle Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es diese geringfügige Ausnahme gäbe, wodurch man keinen Gewerbeschein braucht - so dachte ich.
Aber ich werde selbstverständlich nicht darüber hinaus unter der Hand ausbezahlen. Genau das sind ja meine Überlegungen, wie ich nichts unter der Hand auszahle, sondern deswegen eine Regelung suche, dass man im Ausnahmefall auch ohne Gewerbeschein arbeiten kann.
Ich „belehre“ meine Promoter auch immer wieder über die Vorteile des Gewerbescheins und bitte sie, sich einen zu holen, aber das ist irgendwie noch zäh.

Aber danke dennoch für die Einschätzung, dass das eben trotzdem bei der Gemeinde angemeldet werden muss. Das war ja die wichtigste Frage :)