Spekulationssteuer/kein Einkommen?
Wie hoch wäre die Spekulationssteuer (Grundstücksverkauf innh. 10 Jahresfrist/z.B. 2. Jahr), wenn die betr. Person keine Einkünfte hat? Sagen wir mal Kaufwert 100k€, Verkauf 500k€ Die Spek.steuer richtet sich doch nach dem persönlichen Steuersatz? Arbeitet nicht, quasi Privatier.
4 Antworten
Es gibt keine Spekulationsteuer. Daher beträgt die 0 Euro.
Was anfällt ist dagegen Einkommensteuer für private Veräußerungsgeschäfte. Deine Behauptung diese Person hätte kein Einkommen ist nämlich unrichtig. Der Spekulationsgewinn ist das Einkommen.
Ohne Kenntnis der persönlichen Verhältnisse, insbesondere des Familienstands, kann die Höhe dieser Einkommensteuer niemand ausrechnen.
Der bisherige Steuersatz beträgt mangels Einkünften 0%. Davon wird er angesichts des neuen Einkommens ja wohl kaum profitieren können.
Und noch ein Tipp: Der Notar ist verpflichtet dem Finanzamt Kopien des Kaufvertrags zu übersenden. Gibt der Verkäufer keine Steuererklärung ab wird er Post vom Finanzamt bekommen und keine freundliche.
Das Einkommen ist der Gewinn gem. § 23 EStG "privates Veräußerungsgeschäft."
Davon gehen die normalen Abzüge runter (Krankenversicherung, Sonderausgaben, Altersversorgung usw.)
In Deinem Fall wären es wohl ca. 390.000,- zu versteurndes Einkommen.
Als alleinstehender 165.173,96 für Est und Soli. Verheiratet 150.436,67 Euro.
@wfwbinder bei Verkauf nach den 10 Jahren würde dieses nicht als Einkommen/Gewinn versteuert werden, also nicht mehr als privates Veräusserungsgeschäft gelten und somit steuerfrei (auch keiner Einkommenssteuer unterliegen) - richtig?
Kann nur für Österrreich sagen: verkauft man eine Immobilie nach 5 Jahren (ohne HWS) gibt es eine.
Und wenn diese Person verheiratet ist, gibt es auch noch mehrere Möglichkeiten. Du gibst zwar das Formular zur Einkommensteuerberechnung an, aber ob diese Person etwas damit anfangen kann ist offen.
Ein einmaliger Verkauf ist das Einkommen? Btw Familienstand ledig. Keine Steuererklärung bisher, da eben kein Einkommen. Dachte der persönliche aktuelle/bisherige Steuersatz ist massgeblich für die Höhe der Spekulationssteuer.