Spekulationssteuer fällig?

3 Antworten

1. Wie hoch ist denn dein Kaufpreis bzw. liegt dieser höher als vor 12 Jahren anteilig bezahlt?

Nur Gewinne, also Mehrerlöse bei einem Verkauf, müssen versteuert werden.

Und dann vom Ex!

2. Wie kommst Du auf 50 % Spekulationssteuer, die es so im Übrigen gar nicht gibt?

Sollte später durch Deinen Verkauf ein Mehrerlös/Gewinn erziehlt werden, so ist auch NUR dieser Gewinn mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern.

Zu Punkt 2:

Für den jetzt gekauften Anteil entfällt die "Spekulationssteuer", wenn Du

- im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorherigen Jahren darin gewohnt hast

- die Wohnung zwischen Kauf und Verkauf nur zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde

- 10 Jahre zwischen Kauf und Verkauf liegen.

Demnach würde es auch reichen, wenn Du beispielsweise im Januar 2025 (und seit Dezember 2023) dort wohnst. Dann sollte auch bei Vermietung ab 3/2025 und Verkauf im Lauf von 2025 keine Steuer auf den Veräusserungsgewinn anfallen.

Ohne Gewähr. Siehe Par. 23 EStG.

  • Für den Anteil, der Dir bereits gehört, kommt es darauf an, wann dieser erworben wurde - dass Ihr seit 12 Jahren in der Wohnung wohnt, ist ja nicht gleichbedeutend damit, dass sie auch bereits vor 12 Jahren gekauft wurde.
  • Für den Anteil, den Du jetzt vom Ex kaufst, beginnt die Spekulationsfrist mit dem Kauf von Neuem.