Fällt die sogenannte Spekulationssteuer an wenn man kurz vor Baufertigstellung verkauft?
Hallo,
im Februar 2020 haben wir als Ehepaar zu zweit notariell eine Eigentumswohnung mittels Immobilienfinanzierung gekauft. Ende März 2021 soll diese Wohnung an uns übergeben werden. Bisher wurde der Kredit nicht getilgt, lediglich Zinsen für bereits ausgezahltes Kapital sind angefallen.
Wenn wir nun verkaufen sollten, sprich einen Käufer finden der zum Großteil oder im Ganzen unsere Finanzierung tilgt, fällt für diesen Verkauf die sogenannte Spekulationssteuer an? Wir hatten ja gar nicht die Möglichkeit im bisherigen Zeitraum die mehr als zwei aufeinanderfolgende Mindest-Jahre die Immobilie selbst zu nutzen bzw. noch nichtmal einen Tag. Gilt vielleicht im Bauprozess einer Immobilie noch keine Spekulationssteuer?
2 Antworten
Wenn man ein leeres Grundstück kauft und mit Gewinn wieder verkauft kann natürlich Spekulationsgewinn anfallen.
Auch wenn man das leere Grundstück höchstwahrscheinlich nicht bewohnt hat.....
Könnt ihr denn mit Gewinn verkaufen? Auch unter Berücksichtigung der gezahlten Kaufnebenkosten und Zinsen?
Denn wenn es keinen Gewinn gibt, gibt es auch nichts zu versteuern.
Ja klar, vom verkaufserlös werden alle aufwendungen die du hattest abgezogen. Also der ursprüngliche Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn da noch vor Fertigstellung ein Gewinn raus kommt hättest du Glück.
Also selbst wenn wird der zu versteuernde Betrag minimal sein. Vermutlich wird aber ein Verlust raus kommen.
Wenn Kaufnebenkosten und Zinsen als unser Verlust angerechnet werden könnte es sein dass wir auch ohne Gewinn raus kommen, zumal ich noch erfahren habe dass wir rund 26000€ an Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen haben wenn wir die nächsten 9 Jahre Zinsbindung nicht einhalten! Zählt diese hohe Summe auch dazu?