Fällt die sogenannte Spekulationssteuer an wenn man kurz vor Baufertigstellung verkauft?

2 Antworten

Wenn man ein leeres Grundstück kauft und mit Gewinn wieder verkauft kann natürlich Spekulationsgewinn anfallen.

Auch wenn man das leere Grundstück höchstwahrscheinlich nicht bewohnt hat.....

Könnt ihr denn mit Gewinn verkaufen? Auch unter Berücksichtigung der gezahlten Kaufnebenkosten und Zinsen?

Denn wenn es keinen Gewinn gibt, gibt es auch nichts zu versteuern.


K4711 
Beitragsersteller
 20.02.2021, 20:41

Wenn Kaufnebenkosten und Zinsen als unser Verlust angerechnet werden könnte es sein dass wir auch ohne Gewinn raus kommen, zumal ich noch erfahren habe dass wir rund 26000€ an Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen haben wenn wir die nächsten 9 Jahre Zinsbindung nicht einhalten! Zählt diese hohe Summe auch dazu?

Amado  20.02.2021, 21:06
@K4711

Ja klar, vom verkaufserlös werden alle aufwendungen die du hattest abgezogen. Also der ursprüngliche Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung. Wenn da noch vor Fertigstellung ein Gewinn raus kommt hättest du Glück.

Also selbst wenn wird der zu versteuernde Betrag minimal sein. Vermutlich wird aber ein Verlust raus kommen.