Spekulationssteuer fällig obwohl Angehöriger mietfrei wohnt?
Der Eigentümer hat im April 2013 eine Wohnung für 104.000€ gekauft. Seit Juni 2013 lebt die Tochter des Eigentümers mietfrei in der Wohnung, bis Ende März 2016 hat sie studiert. Der Eigentümer plant die Wohnung spätestens 2019 zu verkaufen. Wird hier die Spekulationssteuer fällig?
2 Antworten
Mietfrei wohnen lassen ist nicht vermieten.
Soweit ich erinnere zählt die Überlassung an die kindergeldberechtigte Tochter zur Selbstnutzung.
Wenn der Eigentümer seit April 2016 keinen Anspruch auf den Kinderfreibetrag bzw. Kindergeld für die Tochter mehr hatte (nach Abschluß ihrer Ausbildung), ist der Veräußerungsgewinn ja auch zu versteuern.
Denn dann kann für das Verkaufsjahr 2019 und die beiden vorangegangenen Jahre 2017 und 2018 nicht von einer Eigennutzung durch Überlassung an ein Kind im Sinne des § 32 EStG ausgegangen werden.
Bis Ende März galt die kostenfreie Überlassung an die Tochter als Eigennutzung.
Ab April war es dann eben keine Eigennutzung mehr.
Damit gilt dann somit die 10 Jahresfrist, um die Einkommensteuer zu sparen.
Wir hatten eine fast gleich lautende Frage heute schon mal.
Wenn der Eigentümer die Wohnung an seine Tochter verkauft ohne einen bedeutenden Gewinn zu machen, kostet das ja kaum Steuer.
Die Tochter wohnt selbst drin und hat dann die Wohnung zwischen Erwerb und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt und muss keine Einkommensteuer zahlen.
Kleiner Hinweis:
Es gibt kein Spekulationssteuergesetz und damit auch keine Spekulationssteuer.
Ich hab mich ja vorhin schon gefragt, wie so etwas laufen kann, wenn eine mittellose Tochter ihrem Vater eine ETW abkauft, ohne Geld zu haben. Wird ein FA da nicht hellhörig und prüft auf Gestaltungsmißbrauch? Prüft evtl. konkrete Zahlungen? Oder "glaubt" an ein Darlehen des Vaters, dass eben erst nach Verkauf der Wohnung zurückgezahlt wird? Ich kann mir das alles so gar nicht vorstellen. Aber ich bin ja auch keine Steuerberaterin.
Der (neue) EIgentümer muss dann aber noch ein paar Jahre drin Wohnen um das Steuerfrei zu verkaufen. Und beim Verkauf an die Tocher fallen auch Steuern an. Und das man die erst billig an die Tocher und die dann teuer weiterverkauft - wird das FIamt bemerken und nachprüfen.
Lohnt sich der Aufwand ?
Warum muss der neue Eigentümer ein paar Jahre darin wohnen?
Ausgenommen sind Wirtschaftsgüter, die im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden;
Das mit dem Jahr der Veräußerung und den zwei davorliegenden Jahren ist der Ersatztatbestand.
Zitat: im Verkaufsjahr sowie in den zwei voraufgegangenen Kalenderjahren (auch angebrochene Jahre gelten) durch den Eigentümer ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
nach 2sec Recherche
Der Focus Redakteur, der das verbrochen hat, sollte lieber vorher einen Steuerexperten von FocusMoney, oder falls die dort keinen haben, einen Steuerberater gefragt haben.
Es fehtl völlig der Fall, das einer eine Wohnimmobilie kauft, sie nach kauf selbst bezieht und dann, nach beliebiger Zeit und seien es nur zwei Monate, wieder verkauft. Es ist Einkommensteuerfrei, weil zwischen Kauf und Verkauf nur für eigene Wohnzwecke genutzt.
Aus Steuerlinks: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/spekulationsgeschft-immobilien.html
Ausnahmen für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Immobilien
Für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilien sieht § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 EStGunter bestimmten Voraussetzungen eine Ausnahme von der Besteuerung eventueller Überschüsse bei Veräußerung innerhalb der Spekulationsfrist vor. Trotz Anschaffung und Veräußerung innerhalb von 10 Jahren liegen daher keine Spekulationseinkünfte vor, wenn ein Gebäude
- zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Veräußerung ausschließlich für eigene Wohnzwecke des Steuerpflichtigen oder
- im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken
genutzt worden ist.
Danke für die fixe Antwort! Dem Eigentümer wurde gesagt, dass die Spekulationssteuer anfallen würde. Daher die Verwirrung.